Die EU fordert die sofortige Aufhebung der Ventilklausel
Der Bundesrat schränkte im April die Einwanderung aus acht osteuropäischen EU-Staaten ein. Die Ventilklausel war heute in Brüssel im gemischten Ausschuss ein Thema. Die Fronten sind verhärtet.

Die Schweiz und die EU beharren auf ihren gegensätzlichen Positionen bezüglich der Anrufung der Ventilklausel. Die EU-Seite forderte im Gemischten Ausschuss in Brüssel heute die sofortige Aufhebung des Entscheids, für die Schweizer Seite kommt dies nicht in Frage.
Für die EU stellt die Anrufung der Ventilklausel, die seit dem 1. Mai für Angehörige von acht osteuropäischen EU-Staaten gilt, einen Verstoss gegen das Abkommen zur Personenfreizügigkeit dar. «Der Bundesrat hält an den Massnahmen fest», sagte Mario Gattiker zu Schweizer Medienschaffenden in Brüssel. Der Direktor des Bundesamtes für Migration (BFM) leitete die Schweizer Delegation. Traditionellerweise treffen sich die Schweiz und Vertreter der EU-Kommission sowie der Mitgliedstaaten im Juni im Gemischten Ausschuss, um über die Umsetzung und Probleme der Personenfreizügigkeit zu diskutieren. Beim diesjährigen Treffen stand die Ventilklausel im Mittelpunkt.
Gemäss der Ventilklausel ist für Angehörige aus den neuen osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten vorübergehend die Aufenthaltsbewilligung B auf jährlich 2000 kontingentiert worden. Nebst Tschechien sind auch Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und die Slowakei betroffen.
SDA/bru
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