Die Energieabgabe ist eine neue Steuer
Die geplante Baselbieter Lenkungsabgabe wäre momentan unzulässig. Eine neue Steuer zieht nämlich automatisch eine Verfassungsänderung nach sich. Es dürfte zu einer Volksabstimmung kommen.

Das neue Baselbieter Energiegesetz ist an die Schaffung einer neuen Steuer gekoppelt, obwohl die Regierung im Entwurf zum neuen Energiegesetz lediglich von einer Abgabe spricht. Erhoben wird die Steuer beim Bezug von Heizöl, Erdgas, Elektrizität und nicht erneuerbaren Energien. Markus Stöcklin, Leiter Rechtsdienst der Bau-und Umweltschutzdirektion (BUD) in Liestal, bestätigt Informationen der BaZ vom vergangenen Samstag, wonach das Erheben einer Lenkungsabgabe nicht erlaubt gewesen wäre.