Die Bundesräte werden immer teurer
Die Lebenserwartung der Magistratspersonen steigt: Der Bund musste für deren Ruhegehälter im vergangenen Jahr 81 Millionen Franken zusätzlich zurückstellen.

Die AHV steckt in Nöten, die Pensionskassen senken ihre Zahlungen, und ob je eine nachhaltige Reform der Altersvorsorge gelingt, ist ungewiss: Nicht ohne Grund bangen derzeit viele Schweizerinnen und Schweizer, ob sie nach der Pensionierung noch genug Geld zum Leben erhalten.
Wer hingegen Mitglied unserer Landesregierung ist, den brauchen solche Ängste nicht zu plagen. Für Bundesräte ist nach ihrem Rücktritt bestens gesorgt: Sie geniessen, solange sie leben, einen Anspruch auf rund 222'000 Franken Ruhegehalt pro Jahr. Dies entspricht der Hälfte ihres vormaligen Bundesratssalärs. Erst wenn sie mit Zusatzeinkünften, etwa aus Verwaltungsratsmandaten, ihren Lohn von ehedem übertrumpfen, wird ihnen die Rente um die Differenz gekürzt. Auf die gleiche Weise geregelt ist auch der Ruhestand des Bundeskanzlers (der bundesrätliche Stabschef, aktuell Walter Thurnherr, CVP) sowie der Bundesrichter in Lausanne – einfach mit leicht tieferem Lohn: Dieser liegt bei rund 80 Prozent des bundesrätlichen Gehalts.
Wie sich nun zeigt, hinterlässt die grosszügige Versorgung der Magistratspersonen – so ihre offizielle Titulatur – im Bundeshaushalt auffällige Spuren. Ihre Pensionen sind nämlich der Grund dafür, weshalb der Personalaufwand des Bundes im letzten Jahr um 1,4 Prozent anwuchs. Laut der gestern publizierten Staatsrechnung 2016 wurden die Rückstellungen für Ruhegehälter und Hinterlassenenrenten der Magistratspersonen um 81 Millionen Franken erhöht. Dies führte unter dem Strich zu einem Mehraufwand von 77 Millionen Franken im Personalbereich.
Spareffekt zunichtegemacht
Dabei ist es 2016 eigentlich gelungen, die Zahl der Stellen um 21 zu senken. Bei insgesamt 34'914 Vollzeitstellen ist das zwar nicht viel, markiert nach jahrelangem Wachstum aber immerhin eine Trendwende. Die Zuschüsse in den Rententopf für Bundesräte (plus 19 Millionen) und Richter (plus 62 Millionen) machen den Spareffekt nun zunichte: Der Personalaufwand stieg gegenüber 2015 von 5,45 auf 5,53 Milliarden Franken.
Die kräftige Aufstockung der magistralen Rentenreserven ist insbesondere auch im Vergleich mit den Vorjahren ungewöhnlich. Zwar wurden die Rückstellungen konstant ein wenig erhöht. Die entsprechenden Beträge lagen in den letzten Jahren aber stets zwischen 14 und 25 Millionen Franken. Warum just 2016 mehr als 80 Millionen daraus wurden, vermochte die Eidgenössische Finanzverwaltung gestern nicht abschliessend zu erklären. Verwiesen wird auf «geänderte versicherungsmathematische Berechnungseckwerte». Unter anderem geht es dabei um das schlechte Zinsumfeld.
Und es geht um die Lebenserwartung: Auch Bundesräte, so nehmen es die Demografen der Verwaltung an, werden in Zukunft älter. Laut Finanzverwaltung orientierte man sich an der bei den Pensionskassen gebräuchlichen Generationentafel BVG von 2015: 65-jährige Männer dürfen demnach mit 19,8 Jahren verbleibender Lebenszeit rechnen, zehn Monate mehr als 2010. Jene der Frauen stieg um sechs Monate auf 21,9 Jahre an.
17 von 20 beziehen Rente
Noch ist die Rentenexplosion auf magistraler Ebene nicht eingetreten. Gemäss der Staatsrechnung wurden 2016 insgesamt 10,67 Millionen Franken an pensionierte Richter und 4,28 Millionen an Alt-Bundesräte, ehemalige Bundeskanzler und Magistratswitwen ausgezahlt – Beträge, die in etwa dem Niveau der Vorjahre entsprechen. Mit Alphons Egli (CVP) und Pierre Aubert (SP) sind im letzten Jahr überdies zwei langjährige Rentenbezüger verstorben.
Aktuell leben noch 16 Alt-Bundesräte und -Bundesrätinnen sowie vier ehemalige Kanzlerinnen und Kanzler; der älteste unter ihnen ist Walter Buser (Jahrgang 1926, SP-Bundeskanzler von 1981 bis 1991), die jüngste Ruth Metzler (Jahrgang 1964, CVP-Bundesrätin von 1999 bis 2003). 17 von diesen 20 Personen plus drei Witwen bekommen laut Auskunft der Bundeskanzlei eine Rente. Namen werden nicht bekannt gegeben; bei den dreien, die nichts beziehen, dürfte es sich aber um Christoph Blocher (SVP), Joseph Deiss (CVP) und Ruth Metzler (CVP) handeln.
Mit Doris Leuthard (CVP) und Johann Schneider-Ammann (FDP) könnten indes schon im nächsten Jahr zwei weitere Regierungsmitglieder in die Rentnergeneration wechseln. Leuthard wird dann erst 55 Jahre alt sein. Und wenn Alain Berset (SP) 2023 nach drei Legislaturen seinen Abschied nähme, würde er gar zum 51-jährigen Frührentner. Auf die Staatskasse könnte also einiges zukommen – falls die Ruhestandsregelung nicht doch noch unter politischen Druck gerät. Ständerat Peter Föhn (SVP, SZ), Präsident der Staatspolitischen Kommission, erklärte gestern jedenfalls: «Vielleicht ist das Total der Ruhegehälter für die Bundesräte zu hoch. Das sollten wir anschauen.»
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