Änderung der KantonsverfassungDie Basler Regierung treibt die Pläne für das Ausländerstimmrecht voran
Die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer auf kantonaler Ebene würde ihre Integration vorantreiben: Die Exekutive legt einen Entwurf für eine Änderung der Kantonsverfassung vor.

Ausländerinnen und Ausländer sollen im Kanton Basel-Stadt das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht erhalten. Die Basler Regierung treibt entsprechende Pläne, die auf eine Motion Edibe Gölgeli zurückgehen, voran. Vor zwei Jahren überwies das Basler Parlament den Vorstoss der SP-Grossrätin mit einer knappen Mehrheit an die Regierung. Nun legt die Exekutive dem Grossen Rat einen Ratschlag für eine entsprechende Änderung der Kantonsverfassung vor.
Die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer auf kantonaler Ebene würde ihre Integration vorantreiben, teilte die Basler Regierung am Dienstag mit. Die Vorlage an den Grossen Rat entspricht gemäss der Exekutive dem kantonalen Integrationsleitbild.
Die Basler Regierung hatte bereits im März 2020 mitgeteilt, dass sie eine vom Grossen Rat überwiesene SP-Motion umsetzen möchte. Demnach sollen Erwachsene ohne Schweizer Bürgerrecht künftig die Möglichkeit erhalten, sich an den lokalen demokratischen Prozessen zu beteiligen. Bedingung dafür ist, dass sie seit mindestens fünf Jahren im Kanton Basel-Stadt wohnen und eine Niederlassungsbewilligung verfügen.
Im Kanton Basel-Stadt sind bereits mehrere Anläufe für die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer gescheitert. 2010 wurden eine kantonale Volksinitiative sowie ein moderater Gegenvorschlag wuchtig verworfen.
Stimmrechtsalter 16 folgt
Über die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer wird gemäss Communiqué das Basler Stimmvolk das letzte Wort haben.
Basel-Stadt wäre der erste Kanton in der Deutschschweiz mit Stimm- und Wahlrecht für die ausländische Wohnbevölkerung. In den Kantonen Jura und Neuenburg dürfen Ausländerinnen und Ausländer auf Kantonsebene bereits abstimmen. Allerdings steht ihnen lediglich das aktive Stimm- und Wahlrecht zu.
Der Nationalrat hatte im Juni zwei parlamentarische Initiativen abgelehnt, die Ausländerinnen und Ausländern mehr Mitbestimmungsrechte gewährt hätten. Unter anderem hatte der Basler SP-Nationalrat Mustafa Atici gefordert, dass Einwohnerinnen und Einwohner ohne Schweizer Bürgerrecht spätestens nach fünf Jahren Wohnsitz in der Schweiz die vollen politischen Rechte auf kommunaler Ebene erhalten.
Wie die Basler Regierung weiter mitteilte, will sie nach der Volksabstimmung zum Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer das aktive Stimm und Wahlrecht für 16-Jährige vorantreiben. Der Grosse Rat hatte Ende 2019 eine Motion der heutigen Grossratspräsidentin Jo Vergeat (Grüne) mit dieser Forderung überwiesen.
SDA/kha
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