Die amtliche Fehlerkaskade vor Lucies Tod bleibt straflos
Obwohl Experten schwere Versäumnisse bei den Ämtern benennen, soll die Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung eingestellt werden.

Kaum einem Fall der jüngeren Schweizer Kriminalgeschichte ging eine solche Serie an Verfehlungen in Ämtern voran. In einer Administrativuntersuchung zur Ermordung Lucie Trezzinis ortete der Kanton Aargau eine «Reihe von Schwachstellen im Straf- und Massnahmenvollzug», die zur bedingten Entlassung und falschen Einschätzung von Daniel H. geführt hatten. Nur so konnte der psychisch gestörte junge Mann vor drei Jahren bei Baden das Freiburger Au-pair töten. Der Sexual- und Gewalttäter sitzt lebenslänglich hinter Gittern. Umstritten bleibt, ob Amtsträger für Versäumnisse im Umgang mit ihm zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Lucies Angehörige haben Anzeige erstattet wegen fahrlässiger Tötung.