«Die Aggression wird zur Schutzaktion umgedeutet»
Russland bezeichnet die Besetzung der Krim als legitime Hilfe für die dort lebenden Russen und Janukowitsch als rechtmässigen Präsidenten der Ukraine. Was an dieser Argumentation dran ist, erläutert Völkerrechtler Oliver Diggelmann.
Russland vertritt die Ansicht, dass das militärische Eingreifen auf der Krim völkerrechtlich zulässig sei. Stimmt das?
Nein. Bereits die Gewaltdrohung gegen einen anderen Staat ist völkerrechtlich verboten. Hier liegt eine Besetzung eines Teils eines fremden Territoriums vor, ein klarer Fall.