Deutscher Innenminister fordert mehr Videoüberwachung
Nach den Bluttaten des Sommers will die deutsche Regierung die Befugnisse seiner Sicherheitsbehörden offenbar erheblich ausbauen.

Bundesinnenminister Thomas De Maizière will Medienberichten zufolge möglichst noch im November ein neues «Videoüberwachungsverbesserungsgesetz» auf den Weg bringen. In einem Gesetzentwurf, aus dem die Dortmunder «Ruhr Nachrichten» (Mittwochsausgabe) zitierten, begründet der Minister seine Pläne mit den Erfordernissen der Terrorabwehr. Insbesondere gehe es ihm dabei um die Videoüberwachung an öffentlichen Orten, die privatrechtlich betrieben werden – etwa Einkaufszentren, Sportstätten, Parkplätze sowie Busse und Bahnen.
Die Gesetzesvorlage sehe auch vor, dass die einschlägigen Passagen des Bundesdatenschutzgesetzes geändert würden. Im Datenschutzgesetz solle es künftig heissen, dass die Sicherheit der Bevölkerung als wichtiges Ziel «besonders zu berücksichtigen» sei.
Konsequenz der Bluttaten im Sommer
Die Sicherheit solle «durch einen verstärkten Einsatz von Videoüberwachung insgesamt erhöht werden», zitierten die «Ruhr Nachrichten» aus der Vorlage, die sich derzeit in der Kabinettsabstimmung befinde.
Über den Einsatz der Überwachungstechnik in den öffentlich zugänglichen Bereichen hätten allerdings die Datenschutzbehörden der Länder zu entscheiden, die laut Innenministerium einer derartigen Videoüberwachung eher ablehnend gegenüber stünden, heisst es in dem Bericht.
Der Entwurf nimmt demnach ausdrücklich Bezug auf die Bluttaten von Ansbach und München im Sommer. Angesichts dieser Vorfälle «besteht die Notwendigkeit, Sicherheitsbelange stärker zu berücksichtigen und bei der Abwägungsentscheidung mit grösserem Gewicht einzubeziehen», heisse es in dem Entwurf.
Gesichtserkennung und intelligente Videoüberwachung
De Maizière will zudem die Erprobung von Technik zur automatischen Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen vorantreiben, wie das in Düsseldorf erscheinende «Handelsblatt» (Mittwochsausgabe) berichtete. In einem Pilotprojekt solle diese Art der Fahndung nach Terrorverdächtigen erprobt werden, heisst es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion, aus der das «Handelsblatt» zitiert.
Das Innenministerium, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) befänden sich derzeit mit der Deutschen Bahn AG «in Abstimmung, um den Nutzen intelligenter Videoanalysetechnik an einem Pilotbahnhof zu testen», heisse es in der Regierungsantwort. Wann diese so genannte intelligente Videoüberwachung tatsächlich genutzt werden könne, sei jedoch noch offen.
Gefahr für die Grundrechte?
Das Ministerium ging in seiner Antwort auch auf mögliche rechtliche Probleme bei der Nutzung dieser Technik ein: «In wie weit der mögliche Einsatz intelligenter Videoüberwachungssysteme eine verfassungsrechtliche Neubewertung erfordert, hängt nach Auffassung der Bundesregierung von der Ausgestaltung und tatsächlichen Nutzung dieser Technik ab.»
Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz warf de Maizière vor, am Ausbau der Videoüberwachung «unbeirrt» festzuhalten, obwohl der sicherheitspolitische Nutzen in Frage stehe. Eine Ausweitung der Videoüberwachung stelle «keinen Mehrwert» für die Sicherheit dar, sondern schaffe vielmehr «neue Gefahren für die Grundrechte», sagte der Abgeordnete dem «Handelsblatt».
AFP/jdr
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