Deutsche Behörden nehmen «Versicherungsmäntel» ins Visier Untersuchungen im grenzüberschreitenden Geschäft der Credit Suisse
Die Untersuchungen gegen deutsche Kunden der Credit Suisse (CS) betreffen so genannte Versicherungsmäntel.
Diese steuergünstige und nach geltendem Recht vielerorts legalen Vorsorge- und Anlageprodukte sind Steuerbehörden schon seit längerem ein Dorn im Auge. Die Versicherungsmäntel bleiben für die Schweizer Finanzbranche - Banken wie Versicherer - ein heisses Thema. In ähnlicher Form wie die CS bieten diese auch die grossen Versicherer an, zum Beispiel die Schweizer Branchenschwergewichte Swiss Life und Bâloise. Bei Versicherungsmänteln - auch «Wrapper» genannt - zahlt der Kunde eine Prämie ein, die der Versicherer bei einer Bank anlegt. Damit lassen sich Steuern sparen, sogar legal: 2009 und 2010 beispielsweise hantierten Schweizer Versicherern mit riesigen Kundenvermögen, als Italiener im Rahmen der Steueramnestie (Scudo Fiscale) Wrapper-Produkte nutzten. Konten in Bermuda Laut der deutschen Wirtschaftszeitung «Handelsblatt» steckten deutsche CS-Kunden Geld in «Scheinversicherungen», die im Grunde genommen Anlagekonten sind. Diese Produkte vertreibt die CS über ihre Gesellschaft Credit Suisse Life mit Sitz im britischen Überseegebiet Bermuda im Nordatlantik. Gemäss dem Bericht des «Handelsblatts» vom Mittwoch nutzten die CS-Kunden diese Konten zum Verstecken von Schwarzgeld. Die Untersuchungen richteten sich gegen tausende Kunden, teilweise in Form von Hausdurchsuchungen. Die CS bestätigte am Mittwoch, dass es Untersuchungen gegen Kunden gebe, nannte aber keine Details. Die Versicherungsmäntel werden immer wieder als Steuerschlupflöcher und entsprechend als Risiko für Versicherer und den Finanzplatz kritisiert. Die Anbieter versuchen, sich abzusichern: Der Kunde verpflichte sich schon beim Antrag, dass er sich gegenüber seinen Steuerbehörden konform verhalte, heisst es bei der Swiss Life. CS verteidigt sich Auch die CS verteidigt sich: Im Visier der deutschen Behörden stünden alleine die Kunden im grenzüberschreitenden Geschäft, nicht die Bank. Die CS hatte im September 2009 mit der Zahlung von 150 Millionen Euro bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf erreicht, dass diese Ermittlungen gegen Kunden und CS-Mitarbeiter wegen möglicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung einstellte. Bei CS-Versicherungsmänteln werde der Name des Kontoinhabers in gewissen Fällen weitergegeben, sagte CS-Sprecher Marc Dosch. Bei Untersuchungen oder Amtshilfeverfahren gebe es für diese Produkte keine «höhere Diskretion», sagte er der Nachrichtenagentur sda. Rechtliche Gutachten Inwiefern die Wrapper nun im Visier der ausländischen Behörden sind, ist schwer zu sagen. Die Swiss Life besteht darauf, dass es sich ihren Wrapper-Angeboten um «rechts- und steuerkonforme» Produkte handle. «Wir lassen sie regelmässig durch externe rechtliche Gutachter überprüfen», sagte eine Sprecherin. Die Produkte, die der Konzern in Europa über Niederlassungen in Liechtenstein und Luxemburg vertreibt, seien auch in Deutschland als Lebensversicherungen anerkannt. Sie erfüllten die rechtliche Auflage vieler Länder, dass sie ein biometrisches Risiko enthielten und dass der Kunde während der Laufzeit nicht auf die Anlagestrategie Einfluss nehmen könne.
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