Deutsch-Brasilianer stach mit dem Messer zehn Mal zu
Rabiater Cannabis-Dealer erhält über fünf Jahre Haft und acht Jahre Landesverweis.

Die Abwehrstrategie des verurteilten Deutsch-Brasilianers G., der seit Mittwoch vor dem Strafgericht Basel-Stadt gestanden ist, war klar gewesen: Er hatte dem Gericht unter dem Vorsitz von Katharina Giovannone angegeben, den Handel mit Cannabis nicht wegen des Geldes, sondern wegen des Konsums betrieben zu haben. Denn für gewerbsmässigen Handel drohen deutlich höhere Strafen als für Dealerei zum Eigenkonsum.
Nur: Das Gericht hatte die Erklärungen als Schutzbehauptungen eingestuft. Zum einen, weil es für die rund 50000 Franken Bargeldeinzahlungen auf seine Konti in Deutschland und der Schweiz keine legalen Einkünfte gab. Zum anderen, weil er mit grösseren Mengen operierte und ein Kundennetzwerk unterhielt.
Zudem waren die Urin- und Bluttests bei der Verhaftung negativ, was das Gericht als weiteres Indiz dafür wertete, dass der 30-Jährige kaum Marihuana konsumierte, auf jeden Fall nicht in der Höhe von rund 300 Gramm pro Monat, wie er angegeben hatte. Das Gericht verurteilte den Mann deshalb wegen gewerbsmässigem Betäubungsmittelhandel.
Zuerst Pfeffer, dann Messer
Doch alleine mit dieser Tat wäre er wohl mit einer bedingten Strafe davongekommen. Viel schwerer als der Cannabishandel musste das Gewicht die Verletzungen beurteilen, die G. einem mutmasslichen Einbrecher zugefügt hat.
Ein Mann befand sich am 25. September 2018 im Flur vor G.s Wohnungstür. Da bei G. schon Wochen zuvor eingebrochen worden war, ging er nach draussen. Es kam vor der Liegenschaft zur Auseinandersetzung, bei der G. einen in der deutsch-schweizerischen Grenzregion lebenden Osteuropäer mit zehn Stichen am Rücken (nicht lebensgefährlich) verletzte. So viel war klar und unbestritten.
Das Gericht baute bei seiner Urteilsbegründung weitgehend auf den Erstaussagen des Täters und den Darstellungen der Staatsanwaltschaft auf. Demnach war es G., der den Osteuropäer zuerst mit Pfefferspray attackierte und – als dieser sich wehrte und die beiden in einem Gerangel zu Boden gingen – mit Stichen am Rücken verletzte. Dass G. dabei aus einer Notwehrsituation heraus gehandelt hatte, wie dies die Verteidigung anführte, liess das Gericht nicht gelten. Auch nicht, dass er den mutmasslichen Einbrecher nur für die Polizei habe festhalten wollen.
Acht Jahre Landesverweis
G. handelte mit krimineller Energie, denn er stach nicht nur einmal, sondern zehn Mal zu, so das Gericht. Und er nahm in Kauf, dass sein Kontrahent an den Verletzungen sterben könnte. Weder Staatsanwalt noch Gericht sprachen von Vorsatz, dennoch war klar: G. hatte den Osteuropäer angegriffen.
Dafür verhängte das Gericht eine Strafe von mindestens fünf Jahren. Hinzu kamen der Betäubungsmittelhandel sowie der illegale Waffenbesitz. Das Strafgericht verwies den Deutsch-Brasilianer zudem für acht Jahre des Landes.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch