Gequältes Rind in RodersdorfDer wegen Tierquälerei angezeigte Bauer ist Gemeinderat
Ein Landwirt hatte einem seiner Tiere einen Nasenring mit einem Gewicht verabreicht. Der mutmassliche Gesetzesbrecher bekleidet in der Gemeinde ein öffentliches Amt.

Auf dem Hof eines Bauern in Rodersdorf wurde vor einigen Wochen ein Rind gesichtet, dem ein Ring durch die Nase gestossen worden war. An diesem war eine Kette mit einem Gewicht befestigt worden. Olivier Bieli von der Organisation Basel Animal Save sprach von einer «grausigen Meldung von Tierquälerei». Er dokumentierte den Fall und zeigte den Bauern beim Veterinäramt Solothurn an. Das Anbringen eines Nasenrings bei Kühen und Rindern ist gemäss der Solothurner Kantonstierärztin Chantal Ritter verboten.
Wie «20 Minuten» nun publik macht, ist der angezeigte Landwirt in der Gemeinde nahe der französischen Grenze kein Unbekannter. Der 54-Jährige ist Gemeinderat und vertritt die SVP in der Exekutive. Mit dem Motto «Er luegt zu dä Chueli» warb er damals für seine Kandidatur. Auf seinen Porträts habe er sich als leidenschaftlicher Landwirt präsentiert. Überdies soll er sich zum Lehrlingsausbildner weitergebildet haben. Inzwischen wurde der Bauer als Gemeinderat abgewählt. Seine Amtszeit dauert noch bis am kommenden Donnerstag.
Pikant ist zudem: Die Frau des Bauern ist als Pferdekontrolleurin in Rodersdorf tätig. Dies werfe Fragen auf, sagt Bieli gegenüber «20 Minuten».
Das Veterinäramt will sich zum spezifischen Fall nicht äussern, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Gemäss Bieli hätten die Behörden ihm gegenüber versichert, den Nasenring entfernen zu lassen. Tatsächlich hatte der Tierschützer bei einem späteren Besuch des Bauernhofes kein Rind mehr gesichtet, das einen Nasenring trug. Für den angezeigten Landwirt gilt die Unschuldsvermutung. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheits- oder Geldstrafe. Bei Tierquälerei sieht das Tierschutzgesetz ein Strafmass von bis zu drei Jahren Freiheitsentzug vor.
Ein Tierhalteverbot kann allerdings erst ausgesprochen werden, wenn ein wiederholter oder schwerer Verstoss gegen das Tierschutzgesetz vorliegt. Ob der betroffene Bauer bereits früher gegen die Tierschutzgesetzgebung verstiess, konnte das Solothurner Veterinäramt aus Datenschutzgründen nicht bekannt geben.
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