Der Überbauung des Stöcklin-Areals steht nichts mehr im Weg
Das Kantonsgericht lehnt die Einsprache gegen den Quartierplan des Geländes zwischen Reinach und Aesch ab.

Das Baselbieter Kantonsgericht lehnt die Einsprache, die gegen den Quartierplan Stöcklin-Areal erhoben wurde, ab. Alles andere wäre auch eine Überraschung gewesen: Zu zukunftsweisend, zu gut abgestützt ist das Siedlungsprojekt, das auf dem Areal der Firma Stöcklin Logistik AG gebaut werden soll.
Geplant ist «ein neues, lebendiges Quartier mit 244 Wohnungen und rund 18'000 Quadratmeter Fläche für Dienstleistungen und Gewerbe», wie auf der Homepage der Gemeinde Reinach nachzulesen ist. Diese Fläche entspricht in etwa zweieinhalb durchschnittlich grossen Fussballfeldern.
Unterstützt wird das Projekt von den beiden Gemeinden Aesch und Reinach. Denn das Areal befindet sich hälftig auf Aescher und auf Reinacher Boden. Dies an guter Lage direkt am Birsufer und in Fussdistanz zum historischen Zentrum Dornachbrugg und zum Bahnhof Dornach-Arlesheim.
Vielfältige Gestaltung geplant
Geplant sind nicht nur Wohnbauten – darunter ein Bau mit Alterswohnungen –, sondern auch neue Arbeitsplätze. Das Areal, das nach dem Wegzug der Firma Stöcklin Logistik grosse Lagerhallen und Parkplätze zurücklässt, soll vielfältig gestaltet werden. Dazu gehören grosszügige, naturnahe Grünflächen, Fuss- und Velowege, Quartierplätze und öffentliche Nutzungseinrichtungen wie etwa eine Kita.
Der Quartierplan wurde unter Beteiligung beider Gemeinden erstellt. Eine Besonderheit. Die Quartierplanvorschriften Stöcklin-Areal wurden vor gut zwei Jahren von der Gemeindeversammlung in Aesch beziehungsweise vom Einwohnerrat Reinach deutlich gutgeheissen und vom Regierungsrat Basel-Landschaft Ende Oktober vergangenen Jahres genehmigt. Die Einsprachen wurden allesamt abgewiesen.
Bauten seien zu hoch
Gegen den Beschluss des Regierungsrats reichten als Einzige noch Erich Brunner und dessen Frau eine Beschwerde beim Kantonsgericht ein. Bereits vor gut zwei Jahren wurde seitens von Brunner und weiterer Anwohnerinnen und Anwohner nach der Abstimmung aus Aesch ein Referendum erwogen. Beklagt wurden etwa die Grösse des Projekts wie auch die Höhe der Bauten, die, teilweise 13-stöckig, bis zu vierzig Meter hoch geplant sind. Zum Referendum kam es aber nicht. Ein paar Monate später erhoben jedoch mehrere Anwohner des benachbarten Sonnenwegs eine Sammel-, Brunner eine Einzeleinsprache gegen den Quartierplan. Zu den bereits genannten Kritikpunkten gesellte sich vor allem auch Kritik am prognostizierten Mehrverkehr. Der Kreisel vor der Birs sei verkehrstechnisch ein «neuralgischer Punkt», so Brunner. Doch die Gestaltung des Kreisels bei der Birs hat mit dem Quartierplan nichts zu tun, sondern ist Kantonssache, wie vor Gericht jetzt deutlich gemacht wurde.
Ein wichtiger Kritikpunkt ist auch der ÖV-Korridor, der dereinst wohl umgesetzt wird. Dieser, so befürchtete der Einsprecher, könne durch den Sonnenweg führen oder aber durch die Bruggstrasse. Enteignungsgerüchte kursierten im Sonnenweg. Der ÖV-Korridor ist zwar im Richtplan festgeschrieben, ist jedoch nicht Gegenstand des Quartierplans, wie vor Gericht betont wurde. Dieser stehe also nicht im Vordergrund, wie Regierungsrätin Sabine Pegoraro schon vor rund drei Jahren festhielt. «Sie hören Gras wachsen, wo noch gar keines gesät wurde», bemerkte hierzu Richter Niklaus Ruckstuhl.
Hervorgehoben wurde vor Gericht die demokratische Entwicklung des Siedlungsprojektes, dem beide Gemeinden deutlich zustimmten. «Es war ein guter, partizipativer Prozess», so die Aescher Gemeinderätin Marianne Hollinger. Doch genau diesen vermisste Anwohner Erich Brunner: «Wir sind in Neu-Aesch eine Minderheit, weit weg von den Zentren.» In das Projekt seien sie als Anwohner nicht wirklich einbezogen worden.
Vom Gericht «zerlegt»
Das Richtergremium mit Präsidentin Franziska Preiswerk wies die Einsprache einstimmig zurück. Die Wohnblocks an der Birs seien zwar hoch. Dafür gebe es dazwischen viele Grünflächen. Ausserdem sei das Siedlungsprojekt deutlich emissionsärmer als der jetzige Gewerbebetrieb. Es gibt viele Leute, die sich auf das Projekt freuen würden, so Hollinger.
Er sei vor Gericht «zerlegt» worden, sagte Erich Brunner nach der Verhandlung, und trotzdem «sehr erleichtert», da «ich den Weg gegangen bin, der alle Beteiligten herausgefordert hat, über die Verantwortung für den neuen Quartierplan hinaus zu denken». Vor Gericht sind Brunner dabei Kosten von 2200 Franken entstanden. Dabei wird es wohl auch bleiben. Es ist unwahrscheinlich, dass er seine Einsprache weiterzieht.
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