
Vermissen Sie auch die amtlichen Todesanzeigen des Kantons Basel-Stadt? Also die kleinen, nüchternen, nicht die, die von den Angehörigen bestellt und bezahlt werden? Wie die Leserinnen und Leser unserer Zeitung heute auf der Seite «Todesanzeigen» im Print haben erfahren müssen, sehe es das am 1. April neu in Kraft getretene Bestattungsgesetz vor, die Bestattungen nur noch im Internet zu veröffentlichen.
Tatsächlich ist im Paragraph 21 («Publikation und Datenschutz»), Absatz 2 des revidierten Gesetzes ausdrücklich festgehalten: «Die Publikation erfolgt im Internet». Und zwar unter der Adresse: www.stadtgaertnerei.bs.ch/bestattungsanzeigen. Dort findet sich diese zusätzliche Information: «Ab dem 1. April 2021 werden keine Daten mehr an die Redaktionen der Tageszeitungen (z. B. BaZ, bz, Riehener Zeitung) mehr übermittelt.»
Gesetzesänderung – Der Tod der amtlichen Todesanzeigen
Wer ist gestorben? Für viele ältere Zeitungsleserinnen und -leser ist dies bei der Lektüre der BaZ eine wichtige Frage. Sie bleibt jetzt unbeantwortet.