
Die Gegner der Steuer-AHV-Reform, die am Mittwoch im Nationalrat verhandelt wird, reden viel über die Form und wenig über den Inhalt. Man entsetzt sich ausführlich darüber, dass hier zwei Themen – Unternehmenssteuern und AHV – verknüpft werden, die direkt nichts miteinander zu tun haben. Und falls es doch einmal um Inhalte geht, kommt meist dasselbe Argument: Wenn «Büezer» und andere Angestellte höhere AHV-Lohnbeiträge bezahlen müssen, ist das keine Kompensation für die Steuersenkungen zugunsten der Wirtschaft, sondern eine Ungerechtigkeit. Das klingt logisch, ist es aber nicht.
Steuervorlage besser berechenbar
Es ist höchste Zeit, sich mit dem Inhalt dieses sonderbaren Deals zu befassen. Wenn das Parlament wirklich wie erhofft im September eine Vorlage verabschiedet, dann wird es diese sein und keine andere. Nun denn, was hat sie zu bieten? Der Steuerteil ähnelt der Unternehmenssteuerreform (USR) III, die das Volk 2017 verworfen hat. Sie geht zwar weniger weit als diese, für die SP und rot-grüne Städte sind die Steuerausfälle aber immer noch zu gross.
Die Steuerreform ist besser berechenbar, weil nun die Pläne der Kantone bekannt sind und bei den Steuererleichterungen der Firmen mehr Schranken eingebaut sind. Im Kern ist der Plan derselbe: Unter Druck von OECD und EU schafft die Schweiz mehrere Steuerprivilegien ab, führt aber gleichzeitig neue, akzeptierte Vergünstigungen ein, um die vielen betroffenen Firmen, deren Steuern und Jobs nicht zu verlieren. Unabhängig davon planen die Kantone generelle Steuersenkungen.
Ist die Verknüpfung von Steuern und AHV sinnvoll, oder gaukelt sie eine Scheinkompensation vor?
Der Steuerteil fällt für die Bürgerlichen und die Wirtschaft besser aus, als sie nach der verheerenden Niederlage bei der USR III hoffen konnten. Der Preis, den sie der SP dafür bezahlen müssen, ist die AHV-Vorlage. Diese umfasst hauptsächlich eine Erhöhung der AHV-Lohnbeiträge für jedermann von 8,4 auf 8,7 Prozent. Dieser Schritt hat negative Nebenwirkungen. Erhält die AHV wieder für ein paar Jahre Geld, dürfte das Parlament deren Sanierung und vor allem die Erhöhung des Rentenalters hinauszögern. Zudem wird die Reform der Pensionskassen erschwert, weil diese ebenfalls höhere Lohnbeiträge erfordert (Stichwort: Umwandlungssatz). Beides ist schlecht für die Jungen.
Wichtig aber ist: Das Geld fliesst in die Finanzierung der heutigen Leistungen der AHV. Es ist kein Ausbau mehr vorgesehen wie in der Botschaft des Bundesrats (bei den Kinderzulagen) und der letzten AHV-Reform (mit dem 70-Franken-Zuschlag).
Wer gewinnt, wer verliert?
Daneben stellt sich die Frage, wer gewinnt und wer verliert. Sie ist bei dieser Vorlage mit den milliardenschweren Auswirkungen übers Kreuz besonders schwierig zu beantworten. Damit verbunden ist die Frage, ob die Verknüpfung von Steuern und AHV sinnvoll ist oder ob damit wirklich nur eine Scheinkompensation vorgegaukelt wird.
Genau berechnen lässt sich das nicht, doch der Lausanner Wirtschaftsprofessor Marius Brülhart hat es gewagt, eine grobe Schätzung anzustellen und auf dem Blog Batz.chzu veröffentlichen. Er unterteilt die Bevölkerung zur Vereinfachung in zwei Gruppen: hier die obersten 10 Prozent, denen alle Unternehmen gehören, dort der grosse Rest.
Das Schlechteste für die 90 Prozent der Haushalte wäre, wenn Firmen im grossen Stil ihre Steuersitze ins Ausland verlegen.
Das Ergebnis scheint Brülhart, der die Reform in einem früheren Beitragskeptisch beurteilt hat, selber zu erstaunen: Die Gewinne und Verluste beider Gruppen «kompensieren sich fast genau», schreibt er. Die «Top-10» profitieren von den Steuersenkungen, müssen aber die Mittel- und Unterschichten via AHV stärker quersubventionieren. Brülhart hält die Schätzungen des Bundes für plausibel, wonach die realen Steuerausfälle kleiner sein werden als in der statischen Betrachtung. Im wahrscheinlichsten Szenario seien es eher 0,7 statt 2,1 Milliarden Franken im Jahr.
Seine Analyse berücksichtigt auch, dass ein grosser Teil der Aktien von Schweizer Firmen Ausländern gehört. Und so schält er am Ende das heraus, was politisch interessiert: die Verteilungswirkung im Inland. Sie ist für die «Top-10» und den Rest fast genau neutral. Fazit: «Unter plausiblen Annahmen scheint sich die Intuition der ständerätlichen Kompromissschmiede zu bestätigen.» Zumindest von der Verteilungswirkung her passten die beiden Reformen gar nicht so schlecht zueinander.
Gut für die 90-Prozent-Schweiz
Noch etwas zeigt Brülharts Analyse: Das Schlechteste für die 90 Prozent der Haushalte wäre, wenn Firmen im grossen Stil ihre Steuersitze ins Ausland verlegen. Genau dieses Risiko wächst, wenn Bund und Kantone den Unternehmen nicht endlich sagen können, wie sie die unhaltbar gewordenen Steuerregimes verlassen können. Deshalb wäre es fahrlässig, den einzigen Vorschlag, der links und rechts Unterstützung findet, aus formalistischen Gründen abzulehnen. Zumal er sogar inhaltlich funktioniert. Der Deal dient nicht nur den Firmenchefs, sondern auch der 90-Prozent-Schweiz.
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Der Steuer-AHV-Deal dient 90 Prozent der Schweizer
Das extravagante Doppelpack mit Reformen bei Firmensteuern und der AHV ist stimmig. Das bestätigt ein skeptischer Ökonom.