Der Mord-Paragraf aus der Nazi-Zeit
Im Zentrum des deutschen Strafgesetzes steht bis heute NS-Gedankengut. Nun fordern deutsche Anwälte die Reform des Mord-Paragrafens, der in gewissen Fällen zu Ungerechtigkeiten führt.

Es ist kaum vorstellbar: Jene heute geltenden zwei Paragrafen im deutschen Strafgesetzbuch, die Mord und Totschlag definieren, stammen aus dem Jahr 1941 – und damit dem dunkelsten Kapitel der deutschen (Justiz-)Geschichte. Federführend war damals der berüchtigte Roland Freisler, Präsident des Volksgerichtshofs. Im Namen des «Führers» erliess der stramme Nationalsozialist allein über 2600 Todesurteile, darunter beispielsweise jene gegen die Geschwister Scholl oder die Hitler-Attentäter des 20. Juli 1944.