Der «Klassenletzte» und seine Mühe mit den Rückschaffungen
Die Waadtländer Behörden verpassen oft die Frist zur Rückschaffung von Asylsuchenden in andere Dublin-Staaten. Die von rechts als lasch kritisierte Praxis hat eine lange Tradition.

Die Schweiz muss heute viele Asylgesuche gar nicht behandeln. Wegen des Dublin-Abkommens ist für Asylsuchende jener Staat zuständig, in den diese zuerst eingereist sind. So konnte die Schweiz im zweiten Quartal 1103 Asylsuchende in andere Dublin-Länder überstellen. Umgekehrt musste die Schweiz nur 100 Personen aus anderen Staaten übernehmen, wie die neuste Asylstatistik zeigt (siehe Grafik unten).