Höhere Planungsmehrwert-AbgabeDer Kanton Baselland beendet den Kleinkrieg mit den Gemeinden
Nach der Intervention des Bundesgerichts zugunsten der Gemeinde Münchenstein passt Baselland sein Planungsmehrwert-Gesetz an – und erhöht die Abgabe gleichzeitig auf mindestens 30 Prozent.

Zu einem neuen Streit zwischen dem Kanton Baselland und der Gemeinde Münchenstein wird es nicht kommen. Die von der Gemeindeversammlung soeben beschlossene Planungsmehrwert-Abgabe von 50 Prozent wird nach den neuen kantonalen Gesetzesvorgaben, die soeben in die Vernehmlassung geschickt worden sind, zulässig sein. Die von Münchenstein per Klage erwirkte Intervention des Bundesgerichts setzt der Kanton grosszügig um – sofern das neue Planungsmehrwert-Gesetz die Vernehmlassung, den Parlamentsentscheid und die allfällige Volksabstimmung unbeschadet übersteht.