
Fleischloses Mittagessen in einer Zürcher Badi. Bei Coop darf ein Burger ohne Fleisch nicht «juciy beef burger» heissen, auch wenn klar ist, dass er zu 100 Prozent aus pflanzlichen Zutaten besteht. Das entschied der Konsumentenschutz.
Foto: Samuel Schalch
Nach langem Ringen ist der Kampf entschieden und der Sieg, den die Fleisch- und Milchbranche davonträgt, kann als symbolischer, beinahe schon als Pyrrhussieg bezeichnet werden. Die Namen von Fleischersatzprodukten sind geregelt: Sie dürfen nicht mit der Nennung der Tierart bezeichnet werden, auch wenn diese mit einem Hinweis auf die pflanzliche Herkunft ergänzt werden.
Kolumne von Meret Schneider – Der Kampf um den Konsumenten
Warum es unsinnig ist, dass Hafermilch nicht Hafermilch genannt werden darf.