Der Glückspilz hat sich gemeldet
Der Berner, der den Lottojackpot von 48,6 Millionen Franken geknackt hat, hat mit Swisslos Kontakt aufgenommen. Der Kanton und die Wohnsitzgemeinde können sich nun auf hohe Steuerabgaben freuen.

Der Rekord-Lottogewinn von 48,6 Millionen Franken vom vergangen Wochenende wird auch abgeholt. Er wird nicht verfallen, wie dies auch schon geschehen ist. Das gab die Lottogesellschaft Swisslos heute auf Anfrage bekannt.
Weitere Angaben - etwa zum Wohnort der Gewinnerin oder des Gewinners und zum Ort, wo der Lottoschein eingelöst wurde - machte Swisslos aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht.
Bleibt der Gewinner oder die Gewinnerin bis Ende Jahr im Kanton Bern wohnhaft, wird dieser Kanton zehn Prozent des Lottogewinns einstreichen, ebenso die Wohngemeinde, je rund 4,5 Millionen Franken. Dazu kommen Bundessteuern und fünf Prozent Gewinnungskosten. Insgesamt wird laut Swisslos-Sprecher Willy Mesmer der oder die Glückliche etwa 35 Prozent des Gewinns dem Fiskus abliefern müssen.
Im Kanton Bern versteuert er oder sie diesen Gewinn zu besseren Konditionen als in vielen anderen Kantonen. Der Einheitssatz von zehn Prozent sei nämlich eine Berner Besonderheit, sagt Mesmer. Nur in den bekannten Tiefsteuerkantonen komme der Lotto-Gewinner besser weg. In den anderen Kantonen fällt ein Lottogewinn unter die Einkommenssteuer.
Etliche Gewinne verfallen
Aus vielen Ländern gibt es Nachrichten von Lottospielern, die zum Teil sehr hohe Gewinne verfallen liessen. So meldete etwa die britische Lotteriegesellschaft Camelot im Dezember 2012, ein Jackpot-Gewinn von 94 Millionen Franken sei nicht abgeholt worden und verfallen.
Bei Swisslos blieb der letzte Millionenbetrag 2011 liegen. Trotz Suche über die Medien wurde ein Gewinn von rund 3,9 Millionen Franken nicht geltend gemacht. Der Lottoschein wurde damals im Kanton Zug ausgefüllt.
Ein Innerschweizer gewann Anfang 2010 im Swiss Lotto fast fünf Millionen Franken, merkte aber nicht, dass er der Gewinner war. Erst nachdem Swisslos mit Inseraten nach dem Gewinner gesucht hatte und die Frau des Gewinners das Inserat sah, meldet sich der Mann kurz vor Ende der sechsmonatigen Meldefrist bei der Lottogesellschaft.
SDA/tag
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