Der «General» ist auf freiem Fuss trotz «gewisser Fluchtneigung»
Im Prozess um die Schenkkreis-Morde fordert die Anklage lebenslängliche Haftstrafen für die drei Angeklagten. Im Gegensatz zu Patric S. und Guido S. sitzt Ruth S. nicht im vorzeitigen Strafvollzug. Warum ist das so?
Der Vorwurf des Solothurner Staatsanwalts Jan Gutzwiller ist happig. Ruth S. sei die Drahtzieherin des dreifachen Mordes von Grenchen, «eines der schlimmsten Verbrechen in der Schweizer Kriminalgeschichte». Folgerichtig fordert er im laufenden Prozess um die sogenannten Schenkkreis-Morde vom 5. Juni 2009 eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für die 51-jährige Frau. Wie Ruth S. sollen auch die Mitangeklagten Patric S. und Guido S. lebenslänglich hinter Gitter.