Der gefährliche Griff zum Velo
Velogriffe können krebserregende Stoffe enthalten. Ein St. Galler Labor führt nun eine Studie durch, um herauszufinden, ob der Bund reagieren soll.

Velofahren kann krank machen. Die Gefahr lauert auf den Griffen, welche krebserregende Stoffe enthalten können. Wie es um die Sicherheit von Velo- und Werkzeuggriffen steht, untersucht zur Zeit das St. Galler Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz.
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) kommen überall dort vor, wo organisches Material verbrannt wird, zum Beispiel im Zigarettenrauch. PAK gelangen durch Weichmacher-Öle aber auch in Alltagsgegenstände wie Flip-Flops, Spielwaren oder Autoreifen.
Untersuchung ist angelaufen
Ob auch Werkzeug- oder Velogriffe, die in der Ostschweiz verkauft werden, die krebserregenden Weichmacher enthalten, untersucht zur Zeit das Amt für Gesundheit- und Verbraucherschutz (AVSV), wie Kantonschemiker Pius Kölbener vor den Medien sagte.
Resultate zur Studie gebe es noch nicht. Falls in den Proben PAK nachgewiesen würden, werde die Experten aus St. Gallen beim Bundesamt für Gesundheit Massnahmen verlangen. Denn: «PAK sind schon in minimalsten Mengen stark krebserregend», sagte Jürg Daniel von der Abteilung Chemie beim AVSV, «und entstehen bei der optimalen Produktion von Kunststoffteilen nicht».
Keine Ehec-Keime in St. Gallen
Gefordert war das AVSV im Juni wegen den Ehec-Erkrankungen in Deutschland. Getestet wurden Lebensmittel wie Sprossen, Salate, Tomaten, Gurken, Erdbeeren oder Aprikosen, die roh gegessen werden. Keine der 90 Proben enthielt den gefährlichen Darmkeim.
Ehec gehört zu einer Gruppe von Kolibakterien, welche Gifte produzieren, die für den Menschen gefährlich sind. «Normale» Kolibakterien seien ungefährlich, hätten aber auf Lebensmitteln oder im Trinkwasser nichts verloren. Deshalb werden regelmässig Proben genommen und untersucht.
Keine schwarze Liste für Restaurants
Eine wichtige Aufgabe des Amts für Gesundheits- und Verbraucherschutz ist die Kontrolle von Restaurants. Ob ein Koch hygienisch einwandfrei wirtschaftet oder nicht, erfahren die Konsumenten bisher nicht, weil die kantonalen Ämter ans Amtsgeheimnis gebunden sind.
Das soll sich mit dem neuen Lebensmittelgesetz, das demnächst in den eidgenössischen Räten diskutiert wird, ändern. Gemäss dem Gesetzesentwurf des Bundesrats soll der Gast auf Wunsch Auskunft über die Hygiene-Bedingungen in der Restaurant-Küche erhalten. Eine schwarze Liste werde es aber nicht geben, sagte der Kantonschemiker.
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