Der Fall Saidi
Wie eine tunesische Familie einer Gemeinde Kosten von über 400'000 Franken beschert.

Aziza und Kerim Saidi* haben zwei Kinder – eine normale Kleinfamilie, aussergewöhnlich sind die Kosten, die sie verursacht. In der mittelländischen Gemeinde, die für die tunesische Familie zuständig ist, hat man denn auch wenig Freude an den Zugewanderten. Diese haben zusätzlich zu den Sozialhilfekosten allein wegen häuslicher Gewalt und des daraus resultierenden Betreuungswahns der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) und der Sozialindustrie seit Ende 2016 insgesamt Kosten in Höhe von über 400'000 Franken verursacht. Dass es noch mehr werden, ist wahrscheinlich, denn noch laufen die von der Kesb verfügten Massnahmen.
Was ist geschehen? Kerim Saidi lebte als gebürtiger Tunesier erst in Italien, wo er die Staatsbürgerschaft erhielt. Dies ist deshalb wichtig, weil er dadurch via Personenfreizügigkeit in die Schweiz kommen konnte. Hier arbeitet Kerim Saidi zwar, laut den Gerichtsakten im Eheschutzverfahren tut er dies jedoch für einen Hungerlohn: Er verdient monatlich – netto inklusive 13. Monatslohn – rund 3500 Franken. 2014 fährt der damals 46-Jährige zwecks Heirat in seine tunesische Heimat. Seine 26 Jahre jüngere Braut Aziza lernt er erst bei der Hochzeit kennen – die Ehe hat seine Mutter für ihn arrangiert. Aziza gibt später zu Protokoll, sie habe gewusst, dass ihr Zukünftiger ein alter Mann sei, habe aber trotzdem Ja gesagt, weil eine Frau heiraten und Kinder haben müsse. Dass sie ihren Mann vorher nicht gekannt habe, sei in arabischen Ländern normal.
Arrangierte Ehe
Im Frühling 2014 holt Kerim Saidi seine junge und bereits schwangere Ehefrau über den Familiennachzug in die Schweiz. Bald darauf kommt das erste und eineinhalb Jahre danach das zweite Kind zur Welt. Jetzt erhält die Familie 400 Franken Familienzulage. Doch das Einkommen reicht hinten und vorne nicht, die Familie ist auf Sozialhilfe und Prämienvergünstigungen angewiesen.
Dass seine Frau dereinst, wenn sie genügend gut Deutsch spricht, zum Familieneinkommen beiträgt, lässt Kerim Saidi nicht zu. Zwar darf sie kurz einen Deutschkurs besuchen, ihr Mann unterbindet die ausserhäusliche Aktivität jedoch schnell. Wie die Frau später zu Protokoll gibt, lässt er auch nicht zu, dass sie Kontakte zu anderen knüpft. Er sperrt sie zu Hause ein und schlägt sie. Einmal angeblich so sehr, dass Aziza eine Fehlgeburt erleidet. Die väterliche Aggression macht auch vor dem älteren der beiden Kinder nicht halt.
Religion als Integrationsbremse
Migranten schlagen ihre Kinder häufiger, als dies Schweizer Eltern tun. Das stellte der Kriminologe Martin Killias unlängst in einer Studie zur Delinquenz von Ausländern fest. Dass häusliche Gewalt vor allem bei Migranten ein Thema ist, deckt sich mit den Erfahrungen mancher Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.
Allerdings spricht man nur hinter vorgehaltener Hand darüber. Vor allem muslimische Familien seien problematisch, sagt ein Mitglied einer Kesb, das anonym bleiben will, um es sich nicht mit seinem Arbeitgeber zu verscherzen. «In vielen Fällen haben wir es mit muslimischen Männern zu tun, die ihre Frauen aus religiösen Gründen zu Hause einsperren und schlagen.» Ein Verhalten, das nicht nur die Integration der Migranten gefährdet, sondern das auch erhebliche Kosten für die Allgemeinheit verursacht, wie das Beispiel von Aziza und Kerim Saidi zeigt.
Im Dezember 2016 eskaliert die Situation bei den Saidis derart, dass die Polizei Aziza und ihre Kinder ins Frauenhaus bringt. Dort bleiben sie drei Monate. Dies ruft die Kesb auf den Plan. Die Kosten für drei Monate Frauenhaus belaufen sich auf rund 55'000 Franken, die Rechnung zahlen die kantonale Opferhilfe und die Gemeinde. Anfang 2017 regelt das Gericht im sogenannten Eheschutzverfahren das getrennte Leben der Eheleute. Es verfügt nicht nur, dass die Kinder einen Beistand erhalten, sondern auch, dass dieser ihre Pässe aufbewahren muss. Im Raum steht die Befürchtung, der Familienvater könnte die beiden ins Ausland entführen.
Mit seinem tiefen Einkommen kann Kerim Saidi weder die Gerichts- und Anwaltskosten begleichen noch den Unterhalt für Frau und Kinder bezahlen. Selbst wenn er mehr verdienen würde – die Kosten für Betreuung und Unterbringung seiner Familie sind mittlerweile horrend gestiegen.
Denn Aziza und die Kinder leben inzwischen auf dringende Empfehlung einer Beraterin des Frauenhauses und vom Gericht verfügt in einer Institution, die auf «Eltern mit Kindern in schwierigen psychosozialen Situationen» spezialisiert ist. Kostenpunkt: Rund 18'000 Franken pro Monat.
Laut einem Sitzungsprotokoll der Gemeinde ist die Höhe der Kosten für die vom Gericht verfügte Institution ein Thema. Darin wird die Beraterin des Frauenhauses zitiert, welche sagt, die Institution sei «die einzige Lösung» für Aziza Saidi. Diese hatte zuvor gesagt, sie brauche in allen Bereichen und insbesondere mit den Kindern Unterstützung.
Fordern statt kooperieren
Die Beraterin zeigt sich zuversichtlich, dass sich der Aufenthalt in der spezialisierten Einrichtung lohnt: Aziza Saidi brauche Zeit, um sich zurechtzufinden und dann die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder übernehmen zu können. Der Sozialdienst der Gemeinde bewilligt schliesslich eine Kostengutsprache für ein halbes Jahr in Höhe von rund 107'000 Franken – gezwungenermassen, weil das Gericht die Unterbringung in der Institution verfügt hat.
Aziza Saidi jedoch kooperiert allen Erwartungen zum Trotz nicht – und dies, obwohl ihre Kinder Verhaltensauffälligkeiten zeigen. Statt nach und nach Erziehungs- und andere Alltagsaufgaben zu übernehmen, lässt sie sich laut einem Behördenmitglied lieber bedienen. Sie tritt fordernd und arrogant auf und behandelt «Ungläubige» schlecht. Die Situation eskaliert, für die Verantwortlichen der Institution ist die Frau nicht mehr tragbar. Sie teilen den Behörden mit, dass die «Kindsmutter keinen Unterstützungsbedarf sieht und nicht zur Zusammenarbeit bereit ist».
Im Sommer 2017 entscheidet die Kesb, Aziza Saidi und ihre Kinder für unbestimmte Zeit getrennt unterzubringen. Für das Wohnheim der Kinder muss die Gemeinde 180'000 Franken im Jahr hinblättern. Für Aziza Saidi verfügt die Kesb die Unterbringung in einer anderen Einrichtung. Die Gemeinde muss erneut eine Kostengutsprache für sechs Monate leisten, dieses Mal sind es rund 32'000 Franken für ein Einzelzimmer mit Bad, Vollpension und Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Wie die Kesb festhält, ist das Ziel des Aufenthalts, Aziza Saidis «alltägliche Lebenskompetenzen zu fördern und ihre Eigenverantwortung zu stärken».
Doch auch in der neuen Institution zeigt sich die Frau renitent – und erhält gegen Ende 2017 erneut die Kündigung. Wieder verfügt die Kesb eine geeignete Anschlusslösung, wieder muss die Gemeinde Geld für ein halbes Jahr in einer anderen Institution sprechen, dieses Mal sind es insgesamt über 70'000 Franken – transkulturelle psychiatrische Beratung inklusive. In den Beträgen immer enthalten sind Übersetzungskosten von monatlich bis zu 1500 Franken, da Aziza Saidi auch nach bald vier Jahren in der Schweiz noch nicht Deutsch spricht.
Coach für gewalttätigen Vater
Doch nicht nur Aziza Saidi, auch ihr Noch-Ehemann Kerim verursacht weiter Kosten. Der gewalttätige Vater, dem man offenbar zutraut, dass er seine Kinder ins Ausland entführt, hat nicht nur weiterhin ein Besuchsrecht. Die Kesb entschied letzten Herbst, das Besuchsrecht des Vaters sogar zu erweitern. Er darf seine Kinder neu nicht nur im Heim besuchen, sondern sie auch vier Stunden pro Woche zu sich nach Hause nehmen.
Weil ihm die Kesb nicht traut, stellt sie ihm eine Familienbegleitung zur Seite. Diese soll den Vater während der Besuchszeit «im Umgang mit den Kindern coachen» sowie seine «Erziehungskompetenzen» einschätzen. Kostenpunkt: 17'000 Franken für vorerst sechs Monate. Dass der Coach danach eine Verlängerung um weitere sechs Monate beantragt, ist sehr wahrscheinlich, wie andere, ähnlich gelagerte Fälle zeigen.
Immerhin scheint der Gemeinde im Umgang mit Aziza Saidi nun der Kragen geplatzt zu sein: Der Sozialdienst teilte der Frau mit, dass die Gemeinde ihr nur noch die Notschlafstelle finanzieren wird, falls sie erneut die Kündigung erhalten sollte. Dabei dürfte es sich allerdings um eine leere Drohung handeln. Denn solange die Kesb etwas anderes verfügt, wird die Gemeinde die Kosten übernehmen müssen.
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