Denkmalschutzgesetz soll gelockert werden
Das baselstädtische Denkmalschutzgesetz soll für neue Nutzungen schützenswerter Gebäude gelockert werden.
Der Grosse Rat hat am Mittwoch eine entsprechende Motion der GLP zur Berichterstattung mit grossem Mehr gegen 6 Stimmen an die Regierung überwiesen.
Die Motion verlangt unter anderem auch klarere Formulierungen und einfachere Verfahrensabläufe. Überweist das Parlament die Motion anhand der Regierungsantwort definitiv als Auftrag, muss die Exekutive innert Jahrefrist eine Gesetzesrevision vorlegen.
Die Regierung hatte bereits im Politikplan 2002-2005 eine Überarbeitung den kantonalen Denkmalschutzrechtes angekündigt. Eine Vorlage dazu steht aus. Die Regierung war bereit, die GLP-Motion entgegenzunehmen, was eine Bündnis-Grossrätin bestritt.
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