«Dem eindeutigen Verdikt muss sich auch Stallikon unterziehen»
Uetliberg Top of Zurich – Flop of Stallikon, TA-Leserbrief vom 30. Mai Innovativer Unternehmer. Bravo, bravissimo, grossartig, was hier William Steffen schreibt. Wort für Wort endlich einmal eine vernünftige Stellungnahme zu dieser unverständlichen und hinterwäldlerisch lächerlichen «Anti-Fry-Zwängerei» aus Windrichtung Stallikon. Auch wenn nun halt dieser Giusep Fry die baurechtlichen Schritte etwas strapaziert hat, sollte auch der letzte Stalliker – so wie jeder Uetliberggänger – froh und dankbar sein, dass mit Giusep Fry ein kreativer und innovativer Unternehmer auf dem «Top of Zurich» Einzug gehalten hat und mit enormen Investitionen einen wundervollen Ort für Rast und Begegnung und notabene erstklassige kulinarische Erlebnisse geschaffen hat. Es wäre ein Jammer, wenn diese Oase wieder auf kleinkariertes spiessiges Mass zurückgestutzt würde. John Franken, Zürich Unfreiwilliger Humor. Auch bei den Leserbriefen kommt es manchmal zu unfreiwilligem Humor. Leser Steffen aus Fahrweid hat diesbezüglich den Vogel abgeschossen. Der Gemeinderat von Stallikon ist vermutlich jetzt noch am Lachen, denn dass ausgerechnet ihm ein hartes Handeln gegenüber Hotelier Fry vorgeworfen wird, ist so ziemlich das Dümmste, was man in dieser Sache schreiben kann. Aber ich bin Herrn Steffen nicht böse. Er hat vermutlich von der ganzen Vorgeschichte keine Ahnung, und er kann sich vielleicht nicht vorstellen, dass es eben auch viele Leute gibt, denen der ganze Kommerz und der Verkehr auf dem Berg überhaupt nicht ins Naturbild passt. Und dass die Baumaschinen mit ihrem Lärm und den Immissionen auch oben waren, als gebaut wurde, wird ebenfalls grosszügig ausgeblendet. Aber egal, ob jetzt die Uetlibergbesucher so oder so denken, massgebend ist in einem Rechtsstaat allein die juristische Situation. Und diese ist sonnenklar. Herr Fry hat gewisse Bauten trotz Warnung widerrechtlich erstellt, der Gemeinderat Stallikon ist in pflichtwidriger Weise nicht eingeschritten, der Fall kam vor die Justiz und landete schliesslich beim Bundesgericht, welches mit klaren Worten den Abbruch verfügte. Diesem eindeutigen Verdikt müssen sich nun auch der Gemeinderat Stallikon und Herr Fry unterziehen, weshalb die Behörde in Stallikon für ihre Abbruchverfügung alles andere denn Tadel verdient hat. Hans-Peter Köhli, Zürich «Egal ob die Uetlibergbesucher so oder so denken, massgebend ist in einem Rechtsstaat allein die juristische Situation.» Die illegalen Bauten auf dem Uto Kulm müssen abgebrochen werden. Foto: D. Meienberg
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