
Nein, die Baselbieter Polizeidirektorin hat nicht versagt. Und ja, ein weiteres Mal wird sie wohl keine Bewilligung für eine Protestdemonstration gegen die Corona-Politik des Bundesrats mehr erteilen. Es ist nun mal so: Die Landesregierung hat entschieden, dass Grundrechte auch in Pandemiezeiten garantiert werden – und dazu gehören Demonstrationen. Wer nun lautstark poltert, die Disziplinlosigkeit der Demonstrierenden sei doch absehbar gewesen, vergisst die Prinzipien des Rechtsstaats: Geahndet wird nur ein Vergehen, das tatsächlich begangen wurde. Vorsorglich wird in der Schweiz niemand bestraft.
Leitartikel zur Demo in Liestal – Dem Anliegen einen Bärendienst erwiesen
Die Corona-Demonstrierenden haben mit Disziplinlosigkeit geglänzt: So lässt sich die Freiheit nicht zurückgewinnen.