Datenschützer warnt vor Internetgiganten und kritisiert Pranger für Raser
In seinem Jahresbericht hat Hanspeter Thür heute konkrete Tipps abgegeben, wie sich Privatpersonen im Netz verhalten sollen. Bei einem Online-Pranger für Autoraser bezweifelt er die präventive Wirkung.

Mit seinem Vorgehen gegen den Online-Dienst Google Street View hat der Eidgenössische Datenschützer im vergangenen Jahr Aufsehen erregt. Hanspeter Thür erwirkte, dass in der Schweiz vorerst keine weiteren Kamerafahrten durchgeführt werden.
Weil Google verschiedene Empfehlungen zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes ablehnte, klagte der Datenschützer vor Bundesverwaltungsgericht. Das Urteil falle vielleicht noch in diesem Jahr, schreibt Thür in seinem Tätigkeitsbericht 2010. Der Entscheid werde auch für andere Anbieter von Internetdienstleistungen ein Massstab sein.
Thür legt im Bericht dar, wie die Internetgiganten zu wertvollen Informationen über die Nutzer kommen. Angesichts dieser Entwicklungen sei nicht nur der Datenschutz, sondern die Gesellschaft insgesamt gefordert, hält er fest.
Goldgrube für die Anbieter
Die Nutzer müssten sich vor Augen führen, dass die von ihnen preisgegebenen persönlichen Informationen Geld wert seien. Sie müssten auch wissen, dass sie keine Informationen über Freunde und Bekannte – zum Beispiel Fotos von Familienfesten oder Betriebsausflügen – ohne Einwilligung aller Beteiligten aufs Netz schalten dürften.
Gefordert seien aber auch der Gesetzgeber, die Medien und die Schulen. Information und Aufklärung seien die einzigen Mittel, um Nutzerinnen und Nutzer in die Lage zu versetzen, selbstverantwortlich von den neuen Angeboten Gebrauch zu machen.
Sensibilisierung von Jugendlichen
Zu den Schwerpunkten des Datenschützers gehörte im vergangenen Jahr die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für die Gefahren des Internets. Die Datenschutzstelle liess ein Lehrmittel entwickeln.
Neben dem Internet beschäftigte den Datenschützer die Forderung nach einem Online-Pranger für Autoraser. Er bezweifelt die präventive Wirkung eines solchen Instruments. Weiter traf Thür Abklärungen bei einem Gentestanbieter und beurteilte die Rechtmässigkeit von Videoaufnahmen mittels Drohnen. Auch der Umgang mit Mitgliederdaten in Verbänden und Vereinen gab zu Fragen Anlass.
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