Datenhungrige Konzerne sollen für Zeitungsartikel zahlen
Sollen Google und Facebook Schweizer Medien vergüten? Die Meinungen im Ständerat reichen von «absurd» bis vorsichtiger Zuversicht.

Vor wenigen Wochen hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Ständerats überraschend einen neuen Passus ins revidierte Urheberrecht aufgenommen: Die Parlamentarier wollen das Gesetz so anpassen, dass Plattformen wie Google, Facebook oder Amazon die Schweizer Medienunternehmen für das Verwenden oder Zugänglichmachen von journalistischen Artikeln vergüten müssten.
Die Kommission empfiehlt dies dem Rat mit 7 zu 3 Stimmen, nächsten Dienstag ist das Geschäft im Plenum. Der Vorschlag zielt auf eine Art Leistungsschutzrecht, wie es in europäischen Ländern derzeit erprobt wird und von der EU-Kommission womöglich zum Gesetz erklärt werden wird.
Abgabe oder Urheberentschädigung
Einen ähnlichen Vorschlag diskutieren derzeit die Grünen. Sie unterhalten seit einiger Zeit die parteiinterne Gruppe «Netzwerk Medienpolitik», die sich mit der Frage befasst, wie der Journalismus unterstützt und die Medienbranche vor weiterer Konzentration bewahrt werden könnte. Noch in der laufenden Frühlingssession werden die Grünen zwei Vorstösse einreichen, wie Nationalrat Michael Töngi (LU) sagt: einen, der die Förderung textbasierter Onlinemedien verlangt (bisher werden nur Radio und Fernsehen gefördert), ein zweiter Vorstoss fordert die Schaffung einer Digitalabgabe zur Finanzierung dieser Förderung.
Die Digitalabgabe würde sich vom System des Leistungsschutzrechts unterscheiden. Sie wäre eine Art Steuer, die von Konzernen, welche Medienartikel auffindbar machen, entrichtet werden müsste. Der Erlös aus dieser Abgabe, so die Idee, käme in einen Topf, aus dem Medien gemäss definierten Kriterien gefördert würden. Beim Leistungsschutzrecht hingegen würde der Staat kein Geld eintreiben, sondern die Medienverlage selber müssten mit den Internetfirmen aushandeln, wie ihre Artikel verwendet werden dürfen und abgegolten werden müssen.
«Chancenlos»
Über die Realisierbarkeit beider Varianten gehen die Meinungen weit auseinander. FDP-Ständerat Ruedi Noser, Präsident der WBK, hält das Anliegen für chancenlos. «Geld verlangen dafür, dass man auf einer Internetplattform gefunden wird – das ist absurd.» Qualitätsmedien hätten durchaus eine Zukunft, sagt Noser, der selbst IT-Unternehmer war: «Mit konsequenten Bezahlschranken und einer intelligenten Nutzung ihrer Daten und Möglichkeiten.» Doch auf die Hilfe der internationalen Konzerne könnten sie dabei kaum zählen, noch könnten diese zur Mitfinanzierung des Journalismus verpflichtet werden.
Edith Graf-Litscher, SP-Nationalrätin und Präsidentin der Fernmeldekommission (KVF), ist anderer Meinung. Bisher funktioniere das Leistungsschutzrecht in europäischen Ländern nicht, beziehungsweise habe es für die Zeitungsverlage nicht die gewünschten Resultate gebracht, weil Google am längeren Hebel sei. Doch wenn alle Länder am selben Strick ziehen – und danach sehe es derzeit aus –, würde sich das Machtgefüge verändern, glaubt sie. Bisher sind Versuche, bei Google eine Abgabe für die Verlinkung von Zeitungsartikeln einzutreiben, gescheitert, etwa in Deutschland. Dies, weil Zeitungen ein eminentes Interesse daran haben, dass ihre Artikel in den Suchmaschinen prominent erscheinen. Deshalb schlossen sie am Ende mit Google Gratisverträge für das Verlinken und Zugänglichmachen.
Ratlos gegenüber den Giganten
Nicht alle in der SP sind jedoch so zuversichtlich wie Edith Graf-Litscher. Anita Fetz, SP-Ständerätin aus Basel, hat in der Kommission gegen die Ergänzung des Urheberrechts gestimmt. «Kleinere Plattformen mit wenig Ressourcen würden darunter leiden, wenn sie abgeltungspflichtig würden gegenüber Medienunternehmen», sagt sie. Graf-Litscher ist anderer Meinung: «Kleine würden profitieren! Die Digitalabgabe würde zur Medienförderung verwendet, und bei dieser kämen kleinere und Special-Interest-Medien besonders zum Zug.»
Nils Güggi, IT-Rechtsspezialist aus Bern, ist ebenfalls skeptisch. Die Medien seien im Internetzeitalter noch nicht richtig angekommen, sagt er. Die Diskussionen um ein Leistungsschutzrecht oder eine Digitalabgabe seien Ausdruck einer gewissen Ratlosigkeit – ebenfalls die Tatsache, dass die Politik gegen Internet-Giganten wie Google, Amazon oder Facebook keine Chance habe. Dass ein gemeinsames Vorgehen der EU-Länder und ein Mitziehen der Schweiz etwas bewirken könnte, hält er dennoch für möglich.
Mediendebatte im August
Es gibt noch weitere Vorschläge, wie Medien unterstützt werden sollen. So wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche Vorstösse eingereicht, die unter anderem eine Aufstockung der indirekten Presseförderung via Post-Vergünstigung fordern oder das Aufsplitten der heutigen Radio- und TV-Gebühren, wobei ein Teil für Textmedien verwendet würde. Solche Vorschläge kamen unter anderem von Karl Vogler (CSP, OW), Bernhard Guhl (BDP, BE), Olivier Feller (FDP, VD), Géraldine Savary (SP, VD) und Lorenzo Quadri (Lega, Tessin).
Im August wird die Fernmeldekommission diese Vorstösse gebündelt als Anlass für eine Auslegeordnung nehmen, sagt Edith Graf-Litscher. Bis dahin werde man auch wissen, wie die neue Departementsvorsteherin Simonetta Sommaruga (SP) mit dem umstrittenen neuen Mediengesetz weiterverfahren will.
Die Tamedia führt am 2. April 2019 in Zürich eine Podiumsdiskussion zum Thema «Zukunft des Journalismus» durch. Wir sprechen unter anderem mit Mathieu von Rohr, dem stellvertretenden Leiter des Auslandressorts beim «Spiegel», über den Fälscherskandal Claas Relotius. Mehr Informationen und Tickets finden Sie hier.
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