
2009 hat das Volk mit Zweidrittelmehrheit entschieden, dass die Komplementärmedizin von der Grundversicherung bezahlt wird. Zuvor hatte Gesundheitsminister Pascal Couchepin die sanfte Medizin mit einem Federstrich aus der sozialen Krankenversicherung entfernt, weil er die Heilmethoden für unwissenschaftlich, ja für Glaubenssache hielt.
Auch heute noch scheint die Komplementärmedizin bei den Gesundheitsbehörden weniger Akzeptanz zu geniessen als in der breiten Bevölkerung. Anders ist es nicht zu erklären, dass Hersteller für einzelne Heilmittel keine kostendeckenden Preise verlangen können. Seit 2008 wurden die Preise für diese Arzneien auf der Liste der kassenpflichtigen Medikamente nicht mehr erhöht.
Müssen günstige natürliche Arzneimittel durch teurere chemische Produkte ersetzt werden, steigen die Kosten im Gesundheitswesen.
Das Bundesamt und dessen Chef Alain Berset pochen hingegen auf die Gleichbehandlung mit der klassischen Schulmedizin und ihren Medikamenten: Deren Hersteller müssten sich auch mit dem Kostendruck arrangieren und könnten nur in Ausnahmefällen Preiserhöhungen verlangen.
Mit dieser Argumentation unterliegt der Bundesrat einem Denkfehler. Müssen die grösstenteils günstigen natürlichen Arzneimittel durch teurere chemische Produkte ersetzt werden, steigen die Kosten im Gesundheitswesen. Zudem wirkt der Preisdruck bei Heilmitteln im zweistelligen Frankenbereich etwas kleinlich, wenn Pharmafirmen für neue Therapien sechsstellige Beträge durchsetzen können.
Markus Brotschi ist Bundeshausredaktor von Tamedia, Schwerpunkt seiner Berichterstattung ist die Sozial- und Gesundheitspolitik. Er arbeitet seit 1994 als Journalist und Redaktor.
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Kommentar zur Komplementärmedizin – Das Volk wollte es anders
Der Bundesrat verweigert den Herstellern komplementärmedizinischer Heilmittel kostendeckende Preise und macht dabei einen Denkfehler.