Das Volk soll nicht über alles abstimmen
Gemäss der Fusionsinitiative werden die wichtigsten Gesetze eines neuen Kantons vom Verfassungsrat erlassen.

Das Volk soll im Prozess zur Bildung eines neuen Kantons Basel zunächst nur über die Verfassung abstimmen können. Das sieht die eingereichte Fusionsinitiative in beiden Kantonen so vor. Die wichtigsten Gesetze würden erst später vom Verfassungsrat erarbeitet. Dieser erlässt die Gesetze. Eine obligatorische Volksabstimmung ist nicht vorgesehen. Ob dennoch abgestimmt würde, entschiede der Verfassungsrat. Die Referendumsmöglichkeiten sind im Initiativtext nicht geregelt. Wenn es dennoch zu einer Volksabstimmung käme, dann nur zu einem vereinten neuen Kanton und ohne Vetomöglichkeit des Baselbiets.