GastbeitragDas Verhüllungsverbot missbraucht Initiativrecht
Die Initianten verfehlen mit ihrem eindeutig gegen den Islam gerichteten und islamophob motivierten Verbot rechtlich ihr Ziel.

Die Diskussion um die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» dreht sich bisher kaum um den tatsächlichen Inhalt gemäss dem Wortlaut des neuen Art. 10a, der in der Bundesverfassung Platz finden soll. Eine Analyse der Bestimmungen zeigt zudem die wirklichen Absichten der Initianten.
So braucht es für ein Verhüllungsverbot bei Demonstrationen und für Hooligans, wie die Initianten es wollen, keine neuen Bestimmungen. Dieses Verbot kennen schon viele Kantone und sie können dieses jederzeit nach ihren Bedürfnissen einführen.
Auch die Bestimmung, dass niemand eine Person zwingen darf, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen, ist überflüssig. Denn dabei handelt es sich um eine in unserem Strafgesetzbuch geregelte strafbare Nötigung. So bleibt das Burka/Nikab-Verbot für ihre Trägerinnen als einziges neues Verbot der Volksinitiative.