Das traurige Ende eines Mythos
Vor zehn Jahren fiel das Bankgeheimnis. Am Ende hat die Schweiz für die Abschaffung nichts erhalten.

Diese Geschichte kennt keine Helden. Allenfalls traurige: Wie zum Beispiel Hans-Rudolf Merz. Am 18. Februar 2009 hatte der Bundesrat beschlossen, per Notrecht der UBS die Lieferung von 255 Kundennamen an die US-Behörden zu erlauben. «Bankgeheimnis: Nur noch ein Mythos», titelte der «Tages-Anzeiger» damals. Nur der damalige Finanzminister Merz sah das anders: «Das Bankgeheimnis ist nach wie vor auch gesetzlich fundiert, es steht nämlich und ist verankert in der Bundesverfassung.»
Keine vier Wochen später musste Merz wieder vor die Presse. Und beerdigte das Bankgeheimnis dann offiziell im schönsten Beamtendeutsch: «Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass die Schweiz den OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens übernehmen will.» Im Klartext: Die jahrzehntelange Trennung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung war Geschichte, die Schweiz liefert seitdem ausländischen Steuerbehörden Kundendaten bei Verdacht auf Steuerhinterziehung.
Was wäre möglich gewesen?
Vor zehn Jahren fiel das Schweizer Bankgeheimnis. Mit nüchternem Blick auf die Ereignisse bleibt festzuhalten, dass die Schweiz im Gegenzug nichts dafür bekommen hat: Es gibt weder eine umfassende Amnestie für Banken und ihre Kunden, noch haben Banken einen verbesserten Marktzugang in die EU bekommen. Wäre mehr möglich gewesen, wenn Banken und Politik rechtzeitig umgeschwenkt wären? Protagonisten und Historiker sind sich nicht einig.
«Rückblickend hätte man damals schon die Frage aufwerfen können, welche weiteren Schritte hätten folgen sollen», sagt Patrick Odier, Partner der gleichnamigen Privatbank, der von 2009 bis 2016 Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung war. «Aber hinterher ist man immer schlauer.»

Der Wirtschaftshistoriker Stefan Tobler, dessen Buch «Der Kampf um das Schweizer Bankgeheimnis» am 24. April in die Läden kommt, wird deutlicher: «Bis 2010 wäre bei aller Schwierigkeit einer institutionellen Verknüpfung im Tausch gegen das Bankgeheimnis ein Marktzutritt in die EU vielleicht möglich gewesen.» Doch Tobler sowie Personen, die bei den damaligen Vorgängen involviert waren, weisen darauf hin, dass es innenpolitisch nie eine Mehrheit für ein Dienstleistungsabkommen gegeben habe.
So war bereits 2002 bei den Verhandlungen mit der EU über das Vertragspaket der Bilateralen II ein umfassendes Dienstleistungspaket im Gespräch. Laut Insidern waren die Banken damals strikt dagegen gewesen. Sie fürchteten Druck auf das Bankgeheimnis, und die Kantonalbanken hatten Angst um ihre Staatsgarantie.
Tobler relativiert: «Hätte die Schweiz der EU früher und von sich aus den automatischen Informationsaustausch (AIA) für Gegenleistungen offeriert, dann hätte die Gefahr bestanden, dass ein auf Europa begrenztes Regime eingeführt worden wäre, ohne dass globale Finanzplätze wie die USA oder Singapur und Hongkong eingebunden worden wären.» Die Folge: Die Schweiz hätte wohl massiv Kundengelder verloren. Denn damals war der AIA nicht auf der internationalen Agenda.
Abkommen gescheitert
Nach dem ersten Dammbruch im Jahr 2009 versuchte die Schweiz zu retten, was zu retten war. Als Impulsgeber fungierte Alfredo Gysi, der damalige Präsident der Auslandsbanken. Er gilt als Vater des Abgeltungssteuerabkommens. Das Konzept umfasste zum einen eine einmalige, anonyme Nachversteuerung alter Gelder. Ferner sollten künftig Banken eine Steuer auf die laufenden Erträge ihrer Kunden abführen.
«Ich halte das Abgeltungssteuerabkommen weiterhin für einen guten Kompromiss zwischen Vertraulichkeit und Steuerehrlichkeit», sagt Patrick Odier. Fast wäre das Manöver gelungen: Grossbritannien und Österreich bissen an, auch die deutsche Bundesregierung schloss ein solches Abkommen ab.

Doch Norbert Walter-Borjans, Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, dessen Steuerfahnder gezielt gestohlene Bankdaten aufkaufen liessen, organisierte den Widerstand. Ende 2012 scheiterte das Abkommen im deutschen Bundesrat, der Vertretung der Bundesländer.
Sein Sieg damals war aber alles andere als sicher, sagt Walter-Borjans heute: «Mir wäre es ohne Zweifel schwerer gefallen, die Reihen für die ganz harte Haltung geschlossen zu halten, wenn die Schweiz für die Zukunft auf die Anonymität verzichtet hätte.» Sprich, hätte die Schweiz nur eine Vergangenheitslösung angestrebt, statt das Bankgeheimnis in die Zukunft retten zu wollen, wäre der Deal vielleicht durchgegangen.
«Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es aufseiten der EU grössere Offenheit für einen verbesserten Marktzugang gegeben hätte, wenn die Schweiz früher proaktiv ihr Bankgeheimnis als Verhandlungsgegenstand eingebracht hätte», meint der SPD-Politiker.
Mit dem Nein aus Berlin war das Konzept des Abgeltungssteuerabkommens tot. 2014 knickte die Schweiz erneut ein und akzeptierte den automatischen Informationsaustausch. Ende 2018 flossen die ersten Kundendaten aus der Schweiz.
Und nur mit den USA gelang es, ein generelles Abkommen für die Banken zur Regelung der Steuervergangenheit abzuschliessen. Dieses war letztlich mehr ein Diktat der USA als ein Verhandlungserfolg. Rund 4,5 Milliarden Franken Busse zahlten Schweizer Banken. «Die Schweiz hat Probleme damit, Entwicklungen zu antizipieren und geschlossen aufzutreten», analysieren Beteiligte hinter vorgehaltener Hand. Nun ist der Mythos Bankgeheimnis Geschichte.
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