Das Stäfner Kronen-Quartier blickt reger Bautätigkeit entgegen
Das Grundstück der Beizerei Traber soll überbaut und erschlossen werden. Der dazu nötige Quartierplan behebt auch andere Defizite.
Von Sandra Flückiger Stäfa – Das Verfahren ist erst eingeleitet, doch deuten die geplanten Massnahmen bereits auf die Veränderungen hin, die die Stäfner im Gebiet Oberhusen erwarten. Mit dem Quartierplan Kronen soll das Baugebiet um den Kronenweg besser erschlossen werden. Dazu wird bei einigen Grundstücken im Gebiet zwischen Berg-, Etzel-, Grund- und Goethestrasse geprüft, ob sie überbaubar sind. Die Initiative für die Erstellung eines Quartierplans geht auf Hans Traber, der die Beizerei Traber leitet, zurück. Am Kronenweg 7, wo heute die Werkstatt steht, will er ein Mehrfamilienhaus bauen. «Wegen der Emissionen macht die Werkstatt in der Kernzone keinen Sinn, für Alterswohnungen ist es dagegen ideal», erklärt Traber. Der Stäfner hatte bereits im Jahr 2003 für den Fall einer Neuüberbauung von der Gemeinde einen verbindlichen Vorentscheid über die Verkehrserschliessung verlangt. Der Gemeinderat kam zum Schluss, dass der Kronenweg dafür aufgeweitet werden müsste, falls keine andere Möglichkeit gefunden würde. Die Bauherrschaft versuchte darauf, das Zufahrtsproblem im Einvernehmen mit den Nachbarn zu lösen. Dies erwies sich als unmöglich, weshalb Traber das Gesuch um ein amtliches Quartierplanverfahren einreichte. «Hätten wir das Grundstück privat erschliessen können, wäre es kein Problem gewesen», sagt Traber. So verzögere sich nun alles. Kindergarten erhält Zufahrt Mit dem grosszügig angelegten Plan können jedoch auch andere Defizite des Quartiers ausgeglichen werden. So soll beispielsweise die Zufahrt zum Kindergarten Grund sichergestellt werden. Die Ausfahrten der Rinistrasse in die Goethestrasse sowie des Unteren Grundwegs werden angepasst. Die Rini- und die Tödistrasse erhalten einen Wendeplatz. Als weitere Massnahmen legte der Gemeinderat fest, Flurwege und Kleingrundstücke zu bereinigen, die Baulinien zwischen Tödi- und Bergstrasse aufzuheben, das Ver- und Entsorgungsnetz sowie den Hochwasserschutz zu überprüfen. Auch will er die Rechtsverhältnisse der Grundstücke klären und geeignete Massnahmen ergreifen, um überbaubare Parzellen zu schaffen. Auch wenn Traber «je schneller, desto besser» lieb wäre, dürfte es noch dauern, bis der Plan umgesetzt wird. Gegen die Einleitung des Quartierplanverfahrens kann seit dem 15. Oktober während 30 Tagen Rekurs bei der kantonalen Baudirektion erhoben werden. Es folgen der erste Entwurf, Grundeigentümerversammlungen und Überarbeitungen, bis der Plan genehmigt werden kann.
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