Jobsharing in Baselbieter JustizDas Parlament stellt die Frauenfrage vor das Legalitätsprinzip
Nach einem stündigen Streit bestätigt der Landrat den Wahlvorschlag von zwei Ersten Staatsanwältinnen im Jobsharing. Trotz harscher Kritik teilen sich zwei Staatsanwältinnen im Baselbiet die Führungsverantwortung.

Eine gute Stunde lang musste sich Regierungsrätin Kathrin Schweizer (SP) am Donnerstagmorgen im Parlament harsche Kritik gefallen lassen. Kritisiert wurde sie wegen der Vorgehensweise – wie sie das Wahl- und Anstellungsverfahren ihrer zwei vorgeschlagenen und zu wählenden Staatsanwältinnen Patrizia Krug und Jacqueline Bannwarth aufgegleist hatte. Im Jobsharing sollte sich das Frauenduo die sensible, der Öffentlichkeit ausgesetzte Position der Ersten Staatsanwältin teilen.