Das neue Sorgerecht ist pfannenfertig
Anpassung an die gesellschaftliche Realität: Der Nationalrat hat die Details zum künftigen gemeinsamen Sorgerecht geklärt. Umstritten war zuletzt noch die Frage der Rückwirkung – und der sogenannte Zügelartikel.

Eltern sollen bei der Scheidung künftig gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder erhalten. Dieser Grundsatz wird mit einer Änderung des Zivilgesetzbuchs eingeführt, welche der Nationalrat nun bereinigt hat.
Heute wird bei einer Scheidung die elterliche Sorge in der Regel einem Elternteil zugewiesen, meist der Mutter. Angesichts einer Scheidungsrate von mehr als 50 Prozent wird das Sorgerecht nun der gesellschaftlichen Realität angepasst.
Lange um Details gefeilscht
Das Sorgerecht wird den Eltern aber nur dann gemeinsam zugeteilt, wenn sie einen gemeinsamen Antrag stellen und sich über Unterhalt und Betreuung einigen können. Über den Grundsatz waren sich die Räte rasch einig geworden, über die Details hingegen haben sie lange gefeilscht.
Zuletzt war vor allem noch die Frage offen, ob die neue Regelung für alle geschiedenen Paare gelten soll. Der Nationalrat ist schliesslich auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt: Nur Eltern, deren Scheidung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt, sollen das Sorgerecht vor Gericht neu verhandeln können.
Umstrittener Zügelartikel
Lange umstritten war auch der so genannte «Zügelartikel». Es setzte sich die weniger strenge Regelung durch: Wechselt ein Elternteil den Wohnort, ist die Zustimmung des anderen nicht nötig.
Bei der Frage, welche Behörde für die Abänderung von Scheidungsurteilen zuständig ist, blieb das Parlament beim geltenden Grundsatz, dass in der Regel das Gericht entscheidet. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass in den meisten Fällen die Kindesschutzbehörde zuständig sein soll.
Bereit für Schlussabstimmung
Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung. Ein nächster Revisionsschritt ist aber bereits in Vorbereitung. Dieser betrifft das Unterhaltsrecht. Der Bundesrat will dem Parlament dazu noch dieses Jahr eine Vorlage unterbreiten. Gemäss Vernehmlassungsentwurf soll dabei das Recht des Kindes in den Vordergrund gestellt werden.
SDA/mw
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