Härtere Regeln an Basler SchulenDas droht bei Pooltest-Verweigerung
Weil jedes vierte Kind beim breiten Testen nicht mitmacht, wird das Spucken in beiden Basel jetzt Pflicht. Wie werden die strengen Massnahmen umgesetzt?

Das ändert sich ab Januar in den Schulen
Die Ansteckungsgefahr an Schulen ist immer noch besonders hoch. Deshalb verschärfen die Kantone Basel-Stadt und Baselland nun die Corona-Massnahmen an den Schulen: Ab dem 3. Januar ist die Teilnahme an wöchentlichen Pooltests in beiden Kantonen für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrpersonen Pflicht. Bei einem positiven Poolergebnis ist auch das Depooling – das individuelle Nachtesten – obligatorisch. Während die neue Regelung in Basel-Stadt nur für die Primar- und die Sekundarstufe 1 gilt, sind im Baselbiet alle öffentlichen Schulen in die neue Testpflicht mit einbezogen. In beiden Kantonen gilt neu ab der ersten Klasse eine Maskenpflicht. (Lesen Sie auch zum Thema den Artikel «Rund 4500 Unterschriften gegen Maskenpflicht an Schulen».)
In Baselland starten die Klassen der Primar- und Sekundarschulen ausserdem im Fernunterricht. Sobald einzelne Klassen ein negatives Poolergebnis beim Breiten Testen Baselland erhalten, dürfen diese gestaffelt zum Präsenzunterricht zurückkehren.
Diese Strafen drohen bei einer Verweigerung
Hier gibt es Unterschiede zwischen den Kantonen: In Basel-Stadt müssen Eltern, die ihren Kindern verbieten, an den wöchentlichen Tests teilzunehmen, gemäss dem Epidemiengesetz mit Geldbussen rechnen. Wie hoch diese tatsächlich sein werden und in welchen Fällen Bussen verhängt werden, hat der Kanton noch nicht konkretisiert. Bevor es zu Strafen komme, würden die einzelnen Schulen allerdings versuchen, das Problem in einem persönlichen Gespräch zu lösen, sagt Simon Thiriet, Sprecher des Erziehungsdepartements. Wer sich weigert, im Falle eines positiven Klassenpools einen zusätzlichen Einzeltest zu machen, muss in Quarantäne.
Das Baselbiet geht anders an die Problematik heran: Wer nicht am breiten Testen teilnimmt, muss in Quarantäne, sobald ein positiver Fall in der Klasse nachgewiesen wird. In der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien, in der eine gestaffelte Rückkehr zum Präsenzunterricht stattfinden soll, müssen ungetestete Kinder unabhängig vom Ergebnis des Klassenpools in Isolation.
So funktionieren die Pooltests
Wöchentlich werden in den Klassen Spucktests durchgeführt. Die gesammelten Speichelproben werden als Pool zur PCR-Analyse in ein Labor geschickt. Nach sechs bis zehn Stunden kommt das Ergebnis: Wenn niemand aus der Klasse Corona-positiv ist, ist der Pool negativ, und es müssen keine Massnahmen ergriffen werden. Wenn der Pool jedoch positiv ist, muss die gesamte Klasse nochmals einen Einzeltest machen, damit herausgefunden werden kann, welcher Schüler oder welche Lehrperson Corona hat. Dieser Prozess wird auch Depooling genannt. Das Testresultat wird den Eltern innerhalb von 24 Stunden zugeschickt.
Nicht alle müssen testen
Genesene Personen sind in beiden Kantonen von der Testpflicht ausgenommen, da der Corona-Test selbst nach der Gesundung noch eine Zeit lang positiv ausfallen kann, obwohl die Person nicht mehr ansteckend ist. Auch hier gibt es jedoch Unterschiede: Während die Ausnahme in Basel-Stadt für alle Personen gilt, die innerhalb der letzten sechs Monate positiv auf Covid getestet wurden, sind in Baselland alle in den letzten drei Monaten Genesenen von der Testpflicht ausgenommen.
Mein Kind ist positiv – so gehts weiter
Das beim Depooling positiv getestete Kind muss sich in Isolation begeben. Die Eltern des Kindes werden vom kantonsärztlichen Dienst nach engen Kontakten befragt. Alle engen Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich dann ebenfalls in Quarantäne begeben. Die Isolation kann beendet werden, wenn nach mindestens zehn Tagen 48 Stunden lang keine Symptome mehr spürbar sind. Wenn die einzigen zurückbleibenden Symptome ein leichter Husten oder fehlender Geschmackssinn sind, kann die Isolation ebenfalls beendet werden.
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