
Im Leitartikel «Tun wir uns doch selbst den Gefallen» (BaZ vom 18. März, Seite 2) war am vergangenen Samstag in dieser Zeitung zu lesen, wie einfach und sinnvoll es doch wäre, wenn die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber künftig ihren Angestellten die Steuern direkt vom Lohn abziehen würden. Die SP will diese Forderung im Kanton Basel-Stadt mithilfe einer Volksinitiative demnächst in die Realität umsetzen. Und sie erhält jetzt also bereits journalistische Unterstützung – unter anderem mit dem Argument, dass es im Ausland ja auch funktioniere und wir in der «liberalen» Schweiz uns einfach gegen fortschrittliche Veränderungen wehren würden.

Nun, ganz so einfach, wie die Sache im besagten Leitartikel dargestellt wird, ist sie nicht. Natürlich ist alles «lösbar», wie es im Artikel lapidar heisst – aber für die Personalverantwortlichen der Firmen ist irgendwann die Grenze erreicht. Und nein, wir Arbeitgeber jammern nicht gern! Es ist auch nicht so, dass uns die Verhinderung von noch mehr bürokratischem Aufwand wichtiger wäre als das Wohlbefinden unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
«Es braucht keine Entmündigung der Bürger und kein Abschieben der Selbstverantwortung auf die Arbeitgeber.»
Es mag durchaus sein, dass einige verschuldete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre ungeordnete finanzielle Situation als Belastung empfinden. Aber: Dies zu ändern, geht weit über die gesetzliche Fürsorgepflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hinaus. Das Ausfüllen der Steuererklärung sowie die Zahlung der geschuldeten Steuer liegen in der Verantwortung der Arbeitnehmer selbst.
Wer möchte, kann sich bereits heute die Steuern in Raten vom Lohn abziehen und an die Steuerverwaltung überweisen lassen. Banken und Post führen solche Daueraufträge günstig oder sogar kostenlos aus. Es braucht keine Entmündigung der Bürger und kein Abschieben der Selbstverantwortung auf die Arbeitgeber. Als Nächstes müssen wir uns dann wohl auch noch um die Krankenkassenbeiträge, die private Haftpflichtversicherung und die Kreditkartenrechnung der Mitarbeiter kümmern.
Kommt hinzu: Steuerschulden sind keine rechtlich privilegierten Schulden. Gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs zählen dazu nur die Löhne, die Zahlungen an die berufliche Vorsorge, die Zahlungen an die erste Säule sowie Alimentenzahlungen für sechs Monate (SchKG Art. 219). Es stellt sich daher die grundsätzliche Frage, aufgrund welcher Legitimation Steuerforderungen anders behandelt werden sollen als andere Forderungen.
Aufgabe mündiger Bürgerinnen und Bürger
Fazit: Den Arbeitgebern soll ein weiterer grosser administrativer und damit auch finanzieller Mehraufwand aufgebürdet werden, um hauptsächlich Angestellte, die ihren Verpflichtungen sowieso schon nachkommen, zu entlasten. Auch der Regierungsrat teilte übrigens bereits 2017 diese Ansicht, als die Lohnabzugsforderung im Basler Parlament behandelt – und glücklicherweise abgelehnt – wurde. Er geht nämlich ebenfalls davon aus, dass jene Steuerpflichtigen, die in Zahlungsschwierigkeiten sind, vom Lohnabzugsverfahren keinen Gebrauch machen werden (sie dürften es ja freiwillig ablehnen) und deshalb das zentrale Ziel des Anliegens gar nicht erreicht werden kann. Deshalb sei die Rechtfertigung für eine weitere Bürde der Unternehmen nicht gegeben.
Für mich als Unternehmensverantwortlicher und Präsident des Arbeitgeberverbands Region Basel, dem einige Tausend kleine und grosse Unternehmen angeschlossen sind, ist klar: Steuerzahlungen müssen die Aufgabe der (mündigen) Bürgerinnen und Bürger bleiben, und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen nicht zu Handlangern respektive Inkassostellen der Steuerverwaltung gemacht werden.
Beat Hauenstein ist CEO der Oettinger Davidoff AG und Präsident des Arbeitgeberverbands Region Basel
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Replik auf Leitartikel – Das Ausfüllen der Steuererklärung liegt in der Verantwortung der Arbeitnehmer
In der BaZ vom Samstag wurde die Forderung erhoben, die Steuern sollten direkt vom Lohn abgezogen werden. Doch Arbeitgebern würde damit ein grosser Mehraufwand aufgebürdet.