«Das aufgeheizte politische Klima spielt eine Rolle»
Gegen A. M. wurde wegen seines Kristallnacht-Tweets sofort ein Strafverfahren eingeleitet und eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Strafrechtsexperte Peter Albrecht beurteilt den Fall.
Der Kristallnacht-Tweet von A. M. sorgte am Wochenende für Aufregung. Redaktion Tamedia berichtete ab Sonntagabend, zwei Tage später gab es bereits eine Hausdurchsuchung bei M.. Ist ein solch schnelles Vorgehen üblich? Da eine Anzeige vorlag, mussten die Behörden schnell reagieren, um Beweismittel zu sichern. Insofern ist das normal. Dass es aufgrund einer solchen Äusserung ein Strafverfahren gibt, ist allerdings eher selten.
Der Tweet entstand im Kontext einer Diskussion über einen vom Basler Strafgericht freigesprochenen Imam. Dieser sagte im Fernsehen, ein Mann dürfe seine Frau schlagen, wenn sie sich ihm sexuell nicht zur Verfügung stelle. Dies sei nur seine Privatmeinung, meinte das Gericht. Könnte das auch auf den Kristallnacht-Tweet zutreffen? Es geht hier natürlich nicht um dasselbe Delikt. Im Falle des Kristallnacht-Tweets wird meines Wissens nicht wegen Aufforderung zur Gewalt, sondern wegen Rassendiskriminierung ermittelt. Dabei hängt sehr vieles vom Wortlaut der Äusserung ab und vom Zusammenhang, in dem die Äusserung getätigt wurde. Wenn man nur einzelne Sätze oder Bruchteile von Sätzen kennt, ist das schwierig zu beurteilen.