Geldblog: SteuererklärungDarf ich die Homeoffice-Kosten von den Steuern abziehen?
Wer Abzüge fürs Büro zu Hause in Anspruch nimmt, kann nicht gleichzeitig Fahrkosten ins Firmenbüro geltend machen.

Ich arbeite nun seit bald einem Jahr mehr oder weniger immer im Homeoffice, weil unsere Firma von Anfang an strenge Sicherheitsvorgaben gemacht hat. Nun habe ich deshalb mehr Kosten für Strom und so weiter. Ich nutze ja meine Wohnung, für die ich Miete zahle. Darf ich jetzt die Kosten, insbesondere ein Mietanteil für ein Arbeitszimmer, in der Steuererklärung in Abzug bringen? Leserfrage von W.N.
Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Angesichts der weit verbreiteten Homeoffice-Usanz in der ersten Coronwelle im letzten Jahr und der ab der zweiten Coronawelle vom Bundesrat erlassenen Homeoffice-Pflicht sind die Steuerbehörden bei Abzügen, die damit im Zusammenhang stehen, wesentlich kulanter als früher. Allerdings gilt es zu beachten, dass es kantonal Unterschiede in der Steuerpraxis gibt. Ich empfehle Ihnen, die genauen Regelungen in Ihrem Wohnkanton zu prüfen. Damit man seine Kosten für das Büro zuhause in Abzug bringen kann, sind allerdings meist verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.