Daniel Vasella unterliegt Tierschützer vor Gericht
Der Tierschützer Erwin Kessler hatte dem ehemaligen Novartis-CEO Daniel Vasella vorgeworfen, Massenverbrechen an Tieren zu begehen. Das sei nicht persönlichkeitsverletzend, befand das Bundesgericht.

In einem Artikel auf der Website des Vereins gegen Tierfabriken hat Kessler Tierversuche als Massenverbrechen bezeichnet, die von «Vasella und Konsorten» begangen würden. Die deshalb eingereichte Klage wegen Persönlichkeitsverletzung hat das Bundesgericht abgewiesen.
Die Diskussion der fünf Lausanner Richter hat sich in der öffentlichen Beratung vor allem darum gedreht, wie der Durchschnittsleser den Begriff «Massenverbrechen an Tieren» versteht. Dies ist entscheidend für die Beantwortung der Frage, ob eine Persönlichkeitsverletzung stattgefunden hat oder nicht.
Gedanke an Genozid und Folter
Der Präsident der Zweiten zivilrechtlichen Abteilung und eine weitere Richterin vertreten die Auffassung, dass ein Durchschnittsleser beim Begriff Massenverbrechen an Genozid, Folter und die Verbrechen des Dritten Reiches denkt.
Werde eine Person oder ein Unternehmen bezichtigt, für Massenverbrechen verantwortlich zu sein, so die beiden Richter, liege eine Persönlichkeitsverletzung vor. Ebenso bei der Herstellung eines Zusammenhangs mit «Misshandlungen von Versuchstieren».
Leser erkennt den Unterschied
Ein anderes Bild des Durchschnittslesers haben die drei weiteren Richter, deren Auffassung sich schliesslich durchgesetzt hat. Sie sind der Meinung, dass der Leser bei der Lektüre des am 5. August 2009 auf der VgT-Website publizierten Textes nicht an einen Genozid denkt.
Vielmehr sei er in der Lage zu erkennen, dass der Verein gegen Tierfabriken und dessen Präsident Erwin Kessler den Begriff Massenverbrechen in moralisch-ethischer Hinsicht verstehen.
Zwar sei der von Kessler angeschlagene Ton im publizierten Text scharf und entspreche nicht einem «guten Geschmack». Aber im Rahmen der Medien- und Meinungsäusserungsfreiheit sei es vertretbar, eine Ansicht auch provokativ und pointiert darzulegen.
Brandanschlag auf Jagdhaus
Der von Kessler geschriebene Text war nach dem am 3. August 2009 verübten Brandanschlag auf das Jagdhaus von Daniel Vasella auf der VgT-Website aufgeschaltet worden. Vasella und Novartis hatten Ende November 2009 dagegen am Bezirksgericht Münchwilen Klage erhoben.
Dieses hiess die Klage teilweise gut und verpflichtete Kessler und den VgT die Äusserungen «Misshandlungen von Versuchstieren», «Massenverbrechen von Vasella und Konsorten», «Massenverbrechen an Tieren» und weitere Begriffe zu löschen.
Nach der Berufung von Kessler und dem VgT wurden diese 2011 vom Obergericht Thurgau verpflichtet, nur den Begriff «Massenverbrechen» zu löschen. Gegen dieses Urteil erhoben alle Parteien Beschwerde vor Bundesgericht.
Die Strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hatte den gleichen Fall vergangenes Jahr aus strafrechtlicher Sicht zu beurteilen. Auch da obsiegte Kessler.
SDA/thu
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