Christoph Busers heikle Zahlungs-Anweisung
Wirtschaftskammer-Direktor Christoph Buser stellte Aufwände seiner Firma als «Schwarzarbeitkontrolle» dem Kanton in Rechnung.

Die Wirtschaftskammer Baselland und ihr Direktor Christoph Buser, der für die FDP im Landrat sitzt, kommen immer stärker unter Druck. Lokale Medien tragen mehr und mehr Missstände aus dem unübersichtlichen Firmenkonstrukt der Wirtschaftskammer ans Tageslicht. Nun zeigen neue Unterlagen, welche der BaZ vorliegen, dass Buser persönlich die Anweisung gab, Verwaltungskosten als Arbeitsmarktkontrollen getarnt dem Kanton weiter zu verrechnen.
Jeweils rund 1,6 bis 1,7 Millionen Franken pro Jahr zahlten Bund und Kanton zwischen 2010 und 2016 für die Schwarzarbeitkontrolle (ZAK) und die Kontrolle der Gesamtarbeitsverträge (ZPK). Der Kanton Baselland hat diese hoheitlichen Aufgaben an die ZAK und ZPK delegiert. Diese beiden Vereine wurden von der Wirtschaftskammer und den Gewerkschaften gegründet. Sie sollten also gemeinsam den Arbeitsmarkt kontrollieren.
Unterdessen ist bekannt, dass diese Vereine zu wenig Kontrollen durchgeführt haben und dass ein Teil dieser für die Kontrollen gedachten Gelder an eine Firma fliessen: die AMS Arbeitsmarkt-Services AG, die zur Wirtschaftskammer gehört. Die AMS verleiht unter anderem das Personal mit einer Marge an die ZAK und ZPK und nimmt somit Steuergelder ein – so weit, so bekannt.
Nun zeigen Recherchen der BaZ, dass der AMS die Margen auf die Kontrolleure nicht genug waren. Wie Unterlagen, welche der BaZ vorliegen, zeigen, gab Wirtschaftskammer-Direktor Buser im Haus der Wirtschaft – wie der Hauptsitz seines Verbandes heisst – der AMS Anweisungen. So soll also die AMS sämtliche Verwaltungskosten, also die sogenannten Overheadkosten, der ZAK und der ZPK in Rechnung stellen.
Dies ist brisant, denn der sogenannte Overhead der AMS hat nichts mit den Kontrolltätigkeiten einer ZAK oder einer ZPK zu tun. Zu diesen Overheadkosten werden generell etwa die Löhne der Verwaltung, also die der Geschäftsführer und allenfalls zudem die des Verwaltungsrates gezählt. Auch die Mietkosten und weitere Aufwände der AMS wurden, so wie es aussieht, dem Steuerzahler in Rechnung gestellt.
Daraus stellt sich die Frage, wie buchhalterisch diese Kosten überhaupt von der AMS an die ZAK/ZPK überwälzt werden konnten. Wie wurden diese Kosten ausgewiesen, ohne dass diese zweckfremde Verrechnung aufgeflogen ist? Fakt ist: Buser gab die Anweisung für diese womöglich auch juristisch heikle Abrechnung.
Buser spricht von «Kreuzzug»
Auf Anfrage lässt Christoph Buser über seinen Sprecher mitteilen: «Wie hinlänglich bekannt ist, hatte Christoph Buser in der ZAK oder der AMS weder operativ eine Tätigkeit noch von den Organen her eine Funktion», heisst es. Als Eigentümervertreter der Wirtschaftskammer habe Buser aber «selbstverständlich periodischen Kontakt» zu den Verantwortlichen der AMS gehabt. Aber die einzige Rolle, die Buser bei der AMS gespielt habe, war jene des Eigentümervertreters. «Die Verantwortlichkeit eines Eigentümers ist klar eine andere als jene der strategischen Organe und operativen Funktionsträger», heisst es weiter.
Dass diese Stellungnahme nicht ganz korrekt ist, zeigt der Blick ins Handelsregister: Christoph Buser ist immerhin seit September 2017 auch Verwaltungsrat der AMS und seit 2012 an der Spitze dieses Firmennetzwerkes. Zudem liess er unsere Fragen zur belegbaren Zahlungsaufforderung und der Höhe der Geldflüsse unbeantwortet.
Statt zu den Vorwürfen konkret Stellung zu nehmen, liess Buser am Freitag kurz vor 17 Uhr zudem eine Mail an den Zentralvorstand und an den Wirtschaftsrat seines Verbandes schicken. Der Betreff der Mail: «Die Kampagne der BaZ geht weiter». Buser informiert darin über unsere Recherche-Anfrage. Auch dort nimmt er zu den belegbaren Vorwürfen der BaZ keine Stellung, spricht hingegen von einem «Kreuzzug von BaZ-Journalist Joël Hoffmann gegen unser Haus».
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