Liestal hat das NachsehenCheddite-Gebäude darf nicht abgerissen werden
Das Kantonsgericht heisst eine Beschwerde des Baselbieter Heimatschutzes gut. Damit bleibt die Überbauung des ehemaligen Cheddite-Areals auf unabsehbare Zeit hinaus blockiert.

Das Liestaler Cheddite-Areal im Heidenloch kann weiterhin nicht überbaut werden. Das Kantonsgericht Baselland hat am Mittwoch das Verwaltungs- und Wohngebäude der ehemaligen Sprengstofffabrik als schützenswert erachtet, dessen Abbruch dadurch verhindert und den Quartierplan (QP) der Stadt Liestal für vier Wohnblöcke aufgehoben. Der Baselbieter Heimatschutz hatte gegen den QP beziehungsweise den Abriss des Verwaltungsgebäudes Beschwerde erhoben, die vom Kantonsgericht einstimmig mit fünf zu null Stimmen gutgeheissen wurde, soweit es darauf eintrat.