Camionneure bekämpfen höhere LSVA
Wegen der Erhöhung der LSVA um zehn Prozent hat der Nutzfahrzeugverband Astag eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Die der höheren LSVA zugrunde liegenden Berechnungen des Bundes seien willkürlich, schreibt der Astag in einer Medienmitteilung. Die Beschwerde des Nutzfahrzeugverbands richtet sich gegen die Anfang dieses Jahres in Kraft getretene generelle Erhöhung der LSVA um zehn Prozent.
Der Astag beruft sich auf ein neues Kurzgutachten international renommierter Experten. Daraus werde klar, dass die in der Transportkostenrechnung des Bundes verwendeten Ansätze für CO2-Emissionen massiv überhöht seien.
Staukosten falsch berücksichtigt
Zur Berechnung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe seien zudem auch Staukosten mitverrechnet worden. Diese könnten nach dem allgemein gültigen Stand der wissenschaftlichen Diskussion aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht in dieser Form als externe Kosten betrachtet werden.
Ein weiteres Gutachten widerspriche ferner der Darstellung der Oberzolldirektion und der Bundesstellen, dass sich die Abgaben im internationalen Vergleich im unteren Rahmen bewegten. Die Fachleute kämen zum Schluss, dass die Gesamtabgabenlast in der Schweiz schon vor der Erhöhung 2008 sehr hoch gewesen sei.
SDA/vin
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