Bundesrat will Steuerhinterzieher im Inland nicht mehr schützen
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf informierte über die Revision des Steuerstrafrechts. Auch bei Verdacht auf blosse Steuerhinterziehung sollen die Steuerverwaltungen künftig Bankauskünfte verlangen können.

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat vor den Medien erklärt, warum der Bundesrat das Steuerstrafrecht ändern will. Die heutige Abgrenzung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sei unbefriedigend, stellte sie fest. Eine Falschbuchung sei potenziell eine Steuerhinterziehung, während das fortgesetzte Verheimlichen von Beträgen als Steuerbetrug gelte. Dies sei keine nachvollziehbare Unterscheidung, sagte Widmer-Schlumpf.
Das Ziel der Revision sei ein effizientes Steuerstrafrecht mit hoher Rechtssicherheit, das auch präventiv wirke. «Steuerehrlichkeit soll sich lohnen», sagte Widmer-Schlumpf. Neu soll unterschieden werden zwischen einfacher Hinterziehung, qualifizierter Hinterziehung – dem heutigen Steuerbetrug – sowie qualifizierter Hinterziehung hoher Beträge.
Keine neuen Einnahmequellen
Die kantonalen Steuerbehörden sollen mehr Kompetenzen erhalten. Bei der Mehrwertsteuer hätten die Behörden des Bundes bereits heute diese Mittel, gab Widmer-Schlumpf zu bedenken. Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern, für welche die kantonalen Behörden zuständig seien, sehe es anders aus. Selbst wenn ein erhärteter Verdacht bestehe, hätten die kantonalen Behörden – mit wenigen Ausnahmen – keinen Zugang zu Bankdaten.
Neu sollen die kantonalen Steuerämter in Verfahren wegen Steuerhinterziehung Zugang zu Bankdaten erhalten. Es gehe um bestimmte, klar umrissene Fälle, betonte Widmer-Schlumpf. «In diesen Fällen soll das Bankgeheimnis für Steuerhinterzieher kein Schutz sein.»
Es gehe nicht darum, neue Einnahmequellen zu erschliessen. Wenn man Steuerdelinquenten nicht bestrafen könne, sei dies jedoch schlecht für die Steuermoral, stellte die Finanzministerin fest. Für die grosse Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ändere sich nichts.
Das System hat Schwächen
Im Steuerstrafrecht gelten heute in der Schweiz unterschiedliche Regeln und Verfahren, je nachdem, welche Steuer betroffen ist. Das System habe Schwächen, da beispielsweise Kantone trotz klaren Verdachts auf Steuerhinterziehung keine Bankkonten einsehen könnten. Der Bundesrat strebt deshalb eine Vereinheitlichung der Steuerstrafverfahren an. Auch bei Verdacht auf blosse Steuerhinterziehung sollen die Steuerverwaltungen künftig Bankauskünfte verlangen können.
Der bundesrätliche Plan bringt es mit sich, dass Kantone künftig bei eingeleiteten Verfahren auch Bankdaten einsehen könnten. Heute ist dies für die Eidgenössische Steuerverwaltung bei Verfahren zu indirekten Steuern wie der Mehrwertsteuer möglich. Die Vernehmlassung zu den Vorschlägen läuft bis Ende September 2013.
Tatverdacht nötig
Damit die Steuerbehörden Einblick in Bankdokumente erhalten, muss ein Verfahren eröffnet worden sein. Dafür ist ein hinreichender Tatverdacht nötig, eine reine Vermutung auf nicht deklarierte Einkünfte genügt nicht. Im Veranlagungsverfahren ändere sich nichts, betonte das EFD. Es ist auch keine Rede von einer automatischen Lieferung von Daten wie beim Informationsaustausch in der EU.
Über den Zugang zu Bankinformationen entscheidet ausserdem nicht der Sachbearbeiter allein. Es ist zwingend die Erlaubnis des Vorstehers der Steuerverwaltung einzuholen. Informiert wird der betroffene Bankkunde erst im Nachhinein. Er kann dann auch Beschwerde einlegen, was im Erfolgsfall dazu führt, dass die Bankunterlagen nicht verwendet werden dürfen.
600'000 Franken = qualifizierter Steuerbetrug
Verknüpft ist die Vorlage mit einer Neuordnung der Steuerstraftatbestände, die auf Empfehlungen des internationalen Geldwäschereibekämpfungsgremiums Gafi zurückgeht. Neu definiert wird dafür der Steuerbetrug: Wer Steuern mithilfe von Urkundenfälschung oder arglistigem Verhalten hinterzieht, begeht ein Verbrechen. Heute ist dafür nur Urkundenfälschung nötig.
Ab einer hinterzogenen Summe von 600'000 Franken ist die Rede von einem qualifizierten Steuerbetrug, der ausserdem als Vortat zur Geldwäscherei gilt. Mit diesem qualifizierten Steuerbetrug würde die Schweiz die Gafi-Empfehlungen erfüllen. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage dauert noch bis zum 1. Juli.
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