Bundesrat will Söldner aus der Schweiz vertreiben
Söldnerfirmen sollen in der Schweiz verboten werden. Künftig soll es von der Schweiz aus nicht mehr erlaubt sein, an bewaffneten Konflikten im Ausland teilzunehmen. So will es der Bundesrat.

Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Es geht um Firmen, die von der Schweiz aus Sicherheitsdienstleistungen im Konfliktgebieten erbringen. Diese sollen verboten werden.
Der Bundesrat hatte eine Regulierung angekündigt. Offen war, wie weit das Gesetz gehen sollte: National- und Ständerat nahmen diverse Vorstösse zu dem Thema an, die von Bewilligungspflichten bis zu Verboten reichten.
Strenge Regeln für Sicherheitsfirmen
Noch 2008 hatte der Bundesrat eine strengere Regulierung für Sicherheitsfirmen abgelehnt. Er begründete dies damit, dass es keine Hinweise auf die Präsenz von Söldnerfirmen in der Schweiz gebe. Dies änderte sich jedoch, als die britische Aegis Group 2010 ihren Holding-Sitz nach Basel verlegte.
Aegis kontrolliert eine der weltweit grössten Sicherheitsfirmen, die in Krisen- und Konfliktgebieten tätig ist. Unter anderem steht Personal im Irak und in Afghanistan im Einsatz. Dies gab Anlass zu Diskussionen und löste auch im Bundesrat Unbehagen aus. Insgesamt bieten in der Schweiz rund 20 Sicherheitsfirmen ihre Dienste an.
Teilnahme an Konflikten verboten
Der Bundesrat will deren Tun nun Einhalt gebieten: Künftig soll es privaten Sicherheitsfirmen verboten sein, unmittelbar an Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts im Ausland teilzunehmen. Verbieten will der Bundesrat den Firmen auch, zu solchen Zwecken in der Schweiz Sicherheitspersonal zu rekrutieren, auszubilden, zu vermitteln oder zur Verfügung zu stellen.
Weiter soll es untersagt sein, von der Schweiz aus Sicherheitsdienstleistungen zu erbringen, die mit schweren Menschenrechtsverletzungen verbunden sind. Das Gesetz verpflichtet zudem die Sicherheitsfirmen, einen internationalen Verhaltenskodex einzuhalten. Dieser sieht unter anderem vor, dass private Sicherheitsfirmen auf Offensivhandlungen verzichten.
Auch Holding-Gesellschaften betroffen
Nach dem Willen des Bundesrates soll das Gesetz auch für in der Schweiz niedergelassene Holding-Gesellschaften gelten, die im Ausland tätige Sicherheitsunternehmen kontrollieren. Vorgesehen ist eine umfassende Meldepflicht für private Sicherheitsfirmen, die Dienstleistungen im Ausland erbringen.
Die Behörden prüfen, ob diese Tätigkeiten den Zielen des Gesetzes widersprechen. Ist dies der Fall, verbieten die Behörden die Tätigkeiten. Unproblematische Dienstleistungen können die Unternehmen weiterhin im Ausland erbringen. Für verbotene Tätigkeiten sieht der Entwurf eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.
Gegen Zulassungssystem
Der Bundesrat ziehe diese «einfache und wirksame Regelung» einem schwerfälligen und bürokratischen Zulassungssystem vor, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).
Bei einem Zulassungssystem müssten die Behörden die Einhaltung der Voraussetzungen im Ausland kontrollieren, was mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Ferner könnte die Zulassung als eine Art Gütesiegel der Schweizer Behörden missverstanden werden, gibt das EJPD zu bedenken. Dies könnte sich als problematisch erweisen.
Vernehmlassung bis Ende Januar
Das Gesetz regelt auch den Einsatz von privaten Sicherheitsfirmen im Auftrag des Bundes. Parteien, Verbände und andere interessierte Kreise können bis zum 31. Januar zu den Vorschlägen des Bundesrates Stellung nehmen.
Gemäss einer Studie aus den USA waren private Sicherheitsunternehmen mit fast einem Fünftel mehr Personal im Irak und in Afghanistan vertreten als das US-Verteidigungsministerium mit uniformierten Kräften.
Reaktionen
Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) zeigte sich auf Anfrage der sda erfreut über den Entscheid des Bundesrats. «Damit setzt die Schweiz ein klares Zeichen gegen diese Reisläuferei», sagte Sekretär Stefan Dietiker. Besonders erstaunt ist die GSoA allerdings nicht. Man habe immer wieder davon gehört, welche Folgen der Einsatz dieser Privatarmeen nach sich zögen - «der Bundesrat musste handeln».
Auch Amnesty International begrüsst ein Verbot, wie Sprecherin Nadia Boehlen sagte. Amnesty forderte zwar nicht ausdrücklich ein Verbot sämtlicher solcher Firmen - doch wenn diese Massnahme des Bundesrats dazu führe, dass die Menschenrechte besser eingehalten werden, dann ist laut Boehlen ein wichtiges Ziel erreicht.
SDA/rub
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