Bundesrat lehnt landesweites Rauchverbot ab
Die Lungenliga fordert in ihrer Volksinitiative ein umfassendes Rauchverbot, das weder Ausnahmen für kleine Lokale noch die Bedienung in Fumoirs erlaubt. Nicht nötig, meint der Bundesrat.

Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative der Lungenliga zum Schutz vor Passivrauchen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Mit dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen existiere eine ausreichende Minimalregelung, begründet er den Entscheid.
Das Bundesgesetz biete den Kantonen die Möglichkeit, weitergehende Regelungen zum Schutz der Gesundheit zu erlassen, schreibt das Departement des Innern (EDI) in einer Mitteilung vom Mittwoch. Bis Anfang 2011 will der Bundesrat eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden.
Die Lungenliga hatte ihre Volksinitiative am 18. Mai dieses Jahres mit 133'000 Unterschriften eingereicht. Sie fordert ein umfassendes Rauchverbot. Nach Ansicht der Initianten bietet das Bundesgesetz keinen ausreichenden Schutz vor Passivrauchen, insbesondere nicht für Angestellte in der Gastronomie.
Wirteverband bekämpft das Vorhaben
Nach dem Willen der Initianten soll Schluss sein mit Ausnahmen für kleine Lokale und abgetrennten Raucherräumen (Fumoirs) mit Bedienung. Bei einem Ja zur Volksinitiative wären nur noch unbediente Fumoirs erlaubt. Betroffen vom Rauchverbot wären sämtliche Innenräume, die als Arbeitsplatz dienen.
Der Widerstand gegen die Initiative hat sich bereits formiert: Der Wirteverband Gastrosuisse will das Vorhaben bekämpfen. Zudem lancierte eine «IG Freie Wirte» eine eigene Initiative, die alle gesetzlichen Rauchverbote aufheben will.
Lungenliga enttäuscht
Die Lungenliga teilte mit, der Bundesrat verpasse mit seinem Entscheid den umfassenden Schutz aller Arbeitnehmenden vor dem Passivrauchen. Das Volk wünsche diesen Schutz aber. Nun liege es am Parlament, die im Gesetz von 2008 bestehenden Lücken zu schliessen.
SDA/jak
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