Bundesrat fehlt bei der Sozialhilfe der Überblick
Die Zahl der Sozialhilfeempfänger hat «nur» um 11,8 Prozent zugenommen. Die Kosten sind hingegen um 53 Prozent gestiegen. Warum, ist offiziell unklar.

Die Zahlen sind alarmierend: In der Zeit von 2005 bis 2015 hat die Zahl der Sozialhilfeempfänger zwar «nur» um 11,8 Prozent auf 265'626 Personen zugenommen. Die Kosten hingegen sind um 53 Prozent von 1,7 auf 2,6 Milliarden Franken gestiegen. Dies geht aus einem Bericht des Bundesrats zur Sozialhilfe hervor. Dabei handelt es sich allerdings nur um einen Teil der Kosten, konkret um jenen für die wirtschaftliche Unterstützung.
Für die Sozialhilfe im weiteren Sinn, das heisst wirtschaftliche Unterstützung zuzüglich Ergänzungsleistungen sowie Familien-, Alters- und Invaliditätsbeihilfen und Alimentenbevorschussung – gaben Bund, Kantone und Gemeinden vor zehn Jahren 5,5 Milliarden Franken aus, 2015 waren es 8 Milliarden Franken. Zum Vergleich: Die Landesverteidigung kostete im selben Jahr 4,5 Milliarden Franken. Gestiegen sind auch die Ausgaben pro Sozialhilfebezüger und Jahr – um satte 33 Prozent von 7389 Franken auf 9854 Franken.
«Antworten befriedigen nicht»
Bestellerin des Berichts ist die SP. Sie forderte im September 2014 in zwei Vorstössen mehr Transparenz zur Kostenentwicklung in der Sozialhilfe. Verlangt wurden auch Angaben zur Rolle von Sozialfirmen, die im Auftrag der öffentlichen Hand tätig sind – etwa indem sie Sozialhilfeempfänger in den Arbeitsmarkt integrieren. Das erklärte Ziel der SP-Vorstösse war, die Debatte um die steigenden Sozialhilfekosten mit Fakten zu versachlichen. Die Federführung bei der Erarbeitung des Berichts hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) von SP-Innenminister Alain Berset. Und um es kurz zu machen: Der rund 60-seitige Bericht, den das BSV nun vorgelegt hat, erfüllt diesen Anspruch nicht.
Es habe sich gezeigt, dass eine Analyse schwierig sei, da abgesehen von der Schweizerischen Sozialhilfestatistik kaum detaillierte und unter den Kantonen vergleichbare Daten verfügbar seien, hält der Bundesrat in einer Mitteilung zum Bericht fest. «Die Antworten, die der Bericht liefert, befriedigen nicht», sagt auch die Aargauer Ständerätin Pascale Bruderer, aus deren Feder einer der SP-Vorstösse stammt. Wie der Bundesrat sieht auch Bruderer die Ursache vor allem in der «sehr mangelhaften» Datenbasis.
Kritischer ist dagegen Pirmin Bischof. «Der Bericht wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet», sagt der Solothurner CVP-Ständerat, der wie Bruderer auch in der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) sitzt. Bischof stört sich etwa daran, dass der Bericht auf die Sozialhilfe im engeren Sinn fokussiert ist, zumal der Bezug von Ergänzungsleistungen in den letzten Jahren massiv zugenommen habe.
Nicht nachvollziehbar ist laut Bischof zudem die Steigerung der Pro-Kopf-Ausgaben um 33 Prozent. Zwar nennt die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos), die am Bericht beteiligt war, als Hauptgründe die gestiegenen Wohnungsmieten und Krankenkassenprämien. Tatsächlich greift die Erklärung aber zu kurz. Laut den Zahlen des Bundesamts für Statistik stiegen die durchschnittlichen Mietpreise und die Krankenkassenprämien von 2005 bis 2015 «nur» um rund 16 respektive 27 Prozent.
Unverständlich findet Bischof zudem, dass der Bericht den ganzen Asylbereich ausklammert. «Damit wird nicht klar, welche Steigerungsrate und welchen Anteil dieser Bereich an den Sozialhilfekosten hat.» Auch die Zürcher SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann, Mitglied der Sozialbehörde Regensdorf, stört sich daran, dass der Asylbereich fehlt. Der Bericht sei wenig zielführend, wenn es darum gehe, Transparenz herzustellen. «Er klammert alles aus, was politisch brisant ist.»
Laut dem Finanzdepartement dürfte der Anteil des Asylbereichs an der Kostenentwicklung in der Sozialhilfe beträchtlich sein, bezeichnet es doch die hohe Zahl der Asylgesuche als einen der wichtigsten Kostentreiber bei der sozialen Wohlfahrt. Zwar stellen dies die Berichtverfasser im BSV nicht in Abrede. Dass sie den Asylbereich bei der Analyse der Kostensteigerung trotzdem nicht berücksichtigten, begründen sie schwammig damit, dass die Entwicklung der Sozialhilfeausgaben im Asylbereich nicht anhand der gleichen Faktoren analysiert werden könnte wie für die restliche Bevölkerung, «weil die demografischen, sozioökonomischen und institutionellen Merkmale der Betroffenen besonders sind».
Zusätzlich stört sich Steinemann daran, dass der Bericht nicht näher auf die Bezugsdauer in der Sozialhilfe eingeht. Diese habe sich von 2006 bis 2014 um rund ein Jahr verlängert, was laut Steinemann zu immensen Mehrkosten führte. In dieser Durchschnittszeit beziehe beispielsweise ein Ein-Personen-Haushalt 105 000 Franken, ein Drei-Personen-Haushalt 180 000 und ein Sechs-Personen-Haushalt 250 000 Franken an wirtschaftlicher Hilfe. «Wer wissen will, weshalb die Sozialausgaben derart steigen, der muss auch die Gründe für die längere Bezugsdauer analysieren», so Steinemann. «Man weiss, dass die Integration in den Arbeitsmarkt nur bei einem Drittel der Sozialhilfebezüger gelingt.» Ein Drittel der Leute wandere zu einer Sozialversicherung wie der IV ab, und ein weiteres Drittel falle durch Kontaktabbruch und Wegzug aus der Statistik. «Zieht ein Sozialhilfebezüger um, dann schliesst die ehemalige Wohngemeinde das Dossier», so Steinemann. In der neuen Gemeinde werde die Person nicht als Langzeitbezüger, sondern als neuer Fall registriert, was die Statistik verfälsche. Hilfreich wäre, wenn das Dossier beim Umzug an die neue Gemeinde ginge. Dies sei heute aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Mehr Transparenz wäre für Steinemann auch bei den hauptsächlich mit Steuergeldern finanzierten Sozialfirmen angebracht, zumal sie vermutet, dass die Betreuungs- und Integrationsangebote zur Kostensteigerung beitragen. «Im Bericht gibt der Bundesrat jedoch zu, dass der Staat keine Ahnung hat, wer sich zu welchen Tarifen und mit welchem Erfolg auf dem Markt tummelt.»
«Zusätzliche Abklärungen nötig»
Auch für Pirmin Bischof erfüllt der Bericht im Hinblick auf die Sozialfirmen den Auftrag nicht. «Es wird weder klar, welche Anbieter auf dem Markt sind, noch gibt es eine Wirksamkeitsüberprüfung, die diesen Namen verdient.» Tatsächlich schreibt das BSV im Bericht, es gebe zwar Leistungsverträge zwischen den Kantonen oder den Gemeinden und den Sozialfirmen. «Allerdings fehlen oft Instrumente zur Kontrolle von Auftrag und Ergebnissen, insbesondere wenn die Auswirkungen auf die soziale Integration gemessen werden sollen.» Angesichts der offenen Punkte seien zusätzliche Abklärungen nötig, fordert Bischof.
Ob der Bundesrat dem nachkommt, ist fraglich. Zumal der Ruf nach Transparenz auch bei den Asylkosten bislang ungehört verhallte. Unlängst erklärte der Bundesrat auf eine Interpellation von SVP-Nationalrat Adrian Amstutz zur Entwicklung der Gesundheitskosten im Asylbereich wieder einmal, dass er die Gesamtkosten nicht kenne. Mit dem nun vorgelegten Bericht zur Sozialhilfe ist zumindest etwas klar geworden: Offenbar fehlt der Regierung auch bei der Sozialhilfe der Überblick.
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