Bundesrat begrüsst Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative
Der Bundesrat begrüsst den indirekten Gegenentwurf zur Abzocker-Initiative, den die Rechtskommission des Ständerates ausgearbeitet hat. Zu einigen Punkten regt er aber Änderungen an.

Der indirekte Gegenvorschlag entspreche in weiten Teilen den ursprünglichen Vorschlägen des Bundesrates, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Die Vorlage der Kommission enthalte aber auch problematische Bestimmungen, die gestrichen werden sollten.
Als nicht praktikabel erachtet der Bundesrat zum Beispiel die vorgeschlagene Sonderregelung für den Fall, dass sich die Generalversammlung weigert, die Gesamtvergütung für den Verwaltungsrat oder die Geschäftsleitung zu genehmigen.
Nach dem Vorschlag der Kommission würde der Verwaltungsrat in diesem Fall gleich viel erhalten wie im Vorjahr. Dies könnte dazu führen, dass der Verwaltungsrat mehr bekäme als er selbst beantragt habe, kritisiert der Bundesrat. Er beantragt auch die Streichung diverser anderer Bestimmungen.
Keine Selbstregulierung
Der Bundesrat betont indes, dass er sich neue Regeln wünscht. Die Vergütungspolitik eines Unternehmens könne nicht allein der Selbstregulierung überlassen bleiben, hält er fest. Mit dem indirekten Gegenvorschlag würde die Vergütungspolitik im Rahmen einer Aktienrechtsrevision auf Gesetzesebene geregelt.
Das Parlament beschäftigt sich seit längerem mit der Abzocker-Initiative und möglichen Alternativen. Die Aktienrechtsrevision, die der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte, verwässerte der Ständerat so stark, dass sie als indirekter Gegenvorschlag nicht mehr in Frage kam.
Langes Hin und Her
In der Folge entschied sich der Nationalrat für einen direkten Gegenentwurf auf Verfassungsebene. Dieser nimmt einen Teil der Forderungen der Initiative auf, lässt aber den Unternehmen mehr Handlungsspielraum.
Die Rechtskommission des Ständerates liess sich auf diese Vorlage aber nicht ein. Sie beschloss stattdessen, einen neuen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten, in der Hoffnung, Initiant Thomas Minder so zum Rückzug des Volksbegehrens zu bewegen.
Beide Räte zeigten sich mit diesem Vorgehen einverstanden und verlängerten die Frist zur Behandlung der Volksinitiative, was von Seiten der Linken und des Initianten als Verzögerungstaktik kritisiert wurde.
SDA/pbe
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