Bundesgericht verteidigt Spitzenbanker
Das Bundesgericht pfeift die Finanzaufsicht zurück. Ein ehemaliger Privatbanker habe seine Argumente ungenügend vertreten können.

Am Tag, an dem sich die Finanzmarktaufsicht als harter Sheriff im Fall der Tessiner BSI zeigt, wird ein Urteil des obersten Gerichts offengelegt, das die Finanzmarktaufsicht (Finma) ärgern wird. Das Bundesgericht behandelt den Rekurs eines Ex-Chefs der kleinen Zürcher Privatbank Frey gegen einen Entscheid der Finma, welcher von der Vorinstanz, dem Bundesverwaltungsgericht, gestützt worden war.