Bundesgericht pfeift Schweizer Rheinhäfen zurück
Wieder hat ein nationales Gericht festgestellt, dass man Swissterminal Rechte verweigert. Der zweite herbe Rückschlag für das Basler Hafenprojekt.

Die Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) haben die Rechte der Baselbieter Containerfirma Swissterminal AG verletzt. Dies hat das Bundesgericht festgestellt und einen Entscheid des Kantonsgerichts Baselland gekippt. Damit erleiden die SRH – nachdem das Bundesverwaltungsgericht bereits eine Beschwerde von Swissterminal gegen das Basler Hafenprojekt gutgeheissen hat und daraufhin 83 Millionen Franken Investitionsbeiträge des Bundes sistiert werden mussten – einen zweiten herben Rückschlag.