Verdacht der Geldwäscherei Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen russische Geldwäscher ein
230 Millionen Dollar sollen in der Schweiz gewaschen worden sein. Zu einem Verfahren kommt es allerdings nicht.

Die Bundesanwaltschaft hat das Geldwäscherei-Verfahren im Zusammenhang mit einem 230 Millionen Dollar schweren Steuerbetrug in Russland eingestellt. Das russische Geld soll in der Schweiz gewaschen worden sein. Über 4 Millionen der ursprünglich eingefrorenen 18 Millionen Franken will die Bundesanwaltschaft allerdings einziehen.
Der Grund: Es konnte ein Zusammenhang zwischen einem Teil der in der Schweiz beschlagnahmten Vermögenswerte und der in Russland begangenen Straftat nachgewiesen werden. Dies teilte die Bundesanwaltschaft (BA) am Dienstag mit. Sie ordnete deshalb eine Ersatzforderung zugunsten des Bundes an. Dabei handle es sich um einen Gesamtbetrag von mehr als 4 Millionen Franken.
Das am Mittwoch vergangener Woche eingestellte Verfahren der Bundesanwaltschaft geht auf eine Anzeige der Londoner Investmentfirma Hermitage Capital Management von William Browder sowie auf Meldungen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zurück.
Das 2011 aufgenommene Strafverfahren richtete sich gegen Unbekannt. Es beruhte auf dem Verdacht der Geldwäscherei zwischen 2008 und 2010. Dabei sollen Gelder aus einem russischen Steuerbetrug von Ende 2007 gewaschen worden sein. Die Betrüger hatten sich illegal und mit Hilfe hoher Beamter eine Steuerrückerstattung von 230 Millionen US-Dollar unter den Nagel gerissen.
Tod in Moskauer Gefängnis
Aufgedeckt wurde dieser Betrug vom Wirtschaftsprüfer Sergej Magnitski, dem Anwalt der in London ansässigen und auf russische Märkte spezialisierten Hermitage Capital Management. Laut Hermitage Capital benutzten korrupte russische Steuerbeamte und deren Familien Schweizer Konten, um die gestohlenen Staatsgelder zu waschen.
Der 37-jährige Magnitski starb am 16. November 2009 kurz vor Ablauf einer einjährigen Untersuchungshaft in einem Moskauer Gefängnis. Die Todesursache ist bis heute nicht geklärt.
Der frühere SP-Nationalrat Andreas Gross hielt nach einer Untersuchung im Auftrag des Europarats fest, dem Mann sei medizinische Hilfe verweigert worden. Der Verdacht, Magnitski sei von Wärtern zu Tode geprügelt worden, konnte nicht untersucht werden, da die russischen Behörden keine Obduktion der Leiche zuliessen.
Kronzeuge vergiftet
Hermitage Capital hatte ihre Anzeige auf Informationen eines Finanzmanagers eines der Hauptverdächtigen gestützt. Dieser Kronzeuge wurde in London vergiftet.
Im Dezember 2017 verurteilte ein Gericht in Moskau Browder, ein scharfer Kritiker des russischen Präsidenten Wladimir Putin, in Abwesenheit zu neun Jahren Lagerhaft. Es sprach ihn und seinen aus Russland emigrierten Geschäftspartner Iwan Tscherkassow des vorsätzlichen Bankrotts und der Steuerhinterziehung für schuldig.
Während der Untersuchung konzentrierte sich die BA nach eigenen Angaben vom Dienstag auf den Verdacht der Geldwäscherei von in Russland veruntreuten Geldern, die auf Bankkonten in der Schweiz umgeleitet worden seien.
Dabei untersuchte sie Bankunterlagen von Konten in der Schweiz, stellte Rechtshilfeersuchen samt Ergänzungen an Moldawien, Lettland, Russland, Zypern und an die USA, und sie vernahm dutzende Personen in der Schweiz und im Ausland.
Hermitage nicht als Klägerin anerkannt
Im Rahmen des Verfahrens war Hermitage Capital 2011 als Privatklägerin zugelassen worden. Die BA spricht der Firma nun aber diese Stellung ab. Sie komme in ihrer Einstellungsverfügung zum Schluss, dass trotz der umfangreichen Untersuchungen nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Gelder, die Gegenstand des schweizerischen Verfahrens bilden, von einer Straftat herrühren, die zum Schaden von Hermitage begangen wurde, so die Bundesanwaltschaft.
Die Einstellungsverfügung des Verfahrens ist noch nicht rechtskräftig, wie die BA weiter schrieb. Da Browder Einstellungspläne der Bundesanwaltschaft bereits kritisiert hat, ist eine Beschwerde seinerseits wahrscheinlich.
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