Bundesanwaltschaft geht erstmals gegen Pyro-Gebrauch vor
Ein Fussball-Fan hat mehrere Sprengkörper im Luzerner Stadion gezündet. Nun reicht die Bundesanwaltschaft Klage ein.

Die Bundesanwaltschaft klagt einen 23-jährigen Fussballfan an, der im Februar 2016 während eines Super League-Spiels des FC Luzern gegen den FC St. Gallen in der Swisspor Arena mehrere Spreng- und Rauchkörper gezündet hat.
Es ist das erste Mal, dass die Bundesanwaltschaft eine Anklage wegen Gewalt in Sportstadien einreicht, wie sie am Freitag mitteilte. Die Vorwürfe lauten auf mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, schwere Körperverletzung, mehrfache Sachbeschädigung begangen aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung sowie mehrfache Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz.
Aufs Spielfeld geworfen
Dem jungen Schweizer war es gelungen, pyrotechnische Gegenstände ins Stadion zu schmuggeln. Bilder von Überwachungskameras zeigten, dass er die Spreng- und Rauchkörper auf das Spielfeld geworfen hatte. Dabei habe er in Kauf genommen, dass Personen zu Schaden kommen und Schäden an der Einrichtung und am Rasen entstehen, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit.
Dies sei auch tatsächlich auch eingetroffen: Eine Person aus dem benachbarten Sektor sei bei dieser Aktion nachhaltig verletzt worden. Zudem sei während der Strafuntersuchung entdeckt worden, dass der Beschuldigte unerlaubt im Besitz einer grösseren Menge ähnlicher pyrotechnischer Gegenstände gewesen war.
Antraben vor dem Tribunal in Bellinzona
Die Bundesanwaltschaft erklärt ihre Zuständigkeit für das Strafverfahren mit der Art der Sprengkörper und dem Vorsatz, das explosive Material an einem Ort zu verwenden, an dem eine konkrete Gefährdung für Menschen und Gegenstände in Kauf genommen werden muss.
Der Beschuldigte wird sich vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten müssen. Bis zu einem Urteil gilt für ihn die Unschuldsvermutung.
SDA/fal
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